Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen arbeitsmarktpolitischen Förderansätze rheinland-pfälzischen Arbeitministeriums.
Säule I
Der Arbeitslosigkeit den Nachschub nehmen (Sicherung und Erhalt von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen)
Job-Füxe
Job-Füxe sollen Hauptschülerinnen und Hauptschülern beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen.
Jugend-Scouts
Jugend-Scouts sollen arbeitslosen und von Ausgrenzung bedrohten jungen Menschen durch ihre aufsuchende Arbeit bei der Integration in Arbeit, Ausbildung oder Fördermaßnahmen helfen.
Berufsmentoren
Berufsmentorinnen und- mentoren sollen Jugendliche und Betriebe im Rahmen der Durchführung der Einstiegsqualifizierung (EQJ) beim Übergang vom Praktikum in eine Ausbildung und bei der Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen unterstützen.
Eine weitere Zielsetzung ist es, im Rahmen des ?Berufsmentoring Ausbildungsabbruch? Ausbildungsabbrüche zu vermeiden, Ausbildungsabbrecherinnen und Ausbildungsabbrecher in das berufliche Bildungssystem zu integrieren und systematische Formen der Zusammenarbeit mit den relevanten regionalen Kooperationspartnern.
Nachholen des Schulabschlusses
Ziel der Förderung ist es, die Chancen nicht mehr schulpflichtiger arbeitsloser Jugendlicher und junger Erwachsener zwischen 18 und 25 Jahren ohne Hauptschulabschluss auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz durch den Erwerb des Schulabschlusses deutlich zu verbessern.
Fit für den Job
Durch die Förderung von berufsvorbereitenden und berufshinführenden Maßnahmen sollen die Chancen für Jugendliche, die nach Beendigung der Berufsfachschule 1 den Übergang in die Berufsfachschule 2 nicht geschafft haben, auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz deutlich verbessert werden.
Vertiefte Berufsorientierung
Ziel der Projekte ist es, dass sich die Jugendlichen frühzeitig mit ihren eigenen beruflichen Perspektiven befassen und sie eine möglichst umfassende Berufsorientierung erhalten.
Offensive für den Strukturwandel / Betriebsnahe Arbeitsmarktpolitik
Zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung werden im Rahmen der betriebsnahen Arbeitsmarktpolitik betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen und die Beratung von Betrieben zur Durchführung derartiger Maßnahmen gefördert.
Kompetenzzentrum Zukunftsfähige Arbeit in Rheinland-Pfalz
Ziel der Arbeit des Kompetenzzentrums ist es den kleineren und mittleren Unternehmen, den Beschäftigten und den Interessenvertretungen in Rheinland-Pfalz als Anlaufstelle, Ratgeber und Partner zur Bewältigung des demographischen Wandels zur Seite zu stehen.
Konversion
Es gibt Maßnahmen zur Förderung der sozialen und arbeitsmarktpolitischen Flankierung des Truppenabbaus bei den alliierten Streitkräften und auch bei der Bundeswehr.
Säule II
Arbeitslosigkeit bekämpfen, Ausgrenzung vermeiden (Maßnahmen für besondere Zielgruppen)
Regionale SGB II-Flankierung
Über die Regionale SGB II-Flankierung werden die Arbeitsgemeinschaften bzw. optierenden Kommunen im Rahmen eines eigenständigen Beitrages über ein zusätzliches qualitatives und quantitatives Engagement - entsprechend der Bedarfslage vor Ort - bei der Wiedereingliederung von SGB II-Bezieherinnen und -beziehern unterstützt. So sollen die Aktivierungsquoten erhöht und/oder besonders benachteiligte Zielgruppen gefördert werden. Orientiert an der Zahl der Arbeitslosengeld II-Bezieher werden hierfür sog. regionale Budgets gebildet und den Regionen in Aussicht gestellt.
Regionale Beschäftigungsentwickler
Die regionalen Beschäftigungsentwickler sollen neue Beschäftigungsfelder in der Region aufspüren und entwickeln sowie zusätzliche betriebliche Arbeitsplätze in der Region gemeinsam mit Unternehmen schaffen. Der Förderansatz wird zunächst als Modellansatz in ausgewählten Regionen des Landes umgesetzt.
Regionale Vermittlungszentren für Ältere (RVZ)
In den rund 30 Regionalen Vermittlungszentren werden SGB-II-Empfängerinnnen und Empfänger über 50 Jahren, die im Alltag immer wieder auf erschwerte Bedingungen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt treffen, besonders beraten und unterstützt, um einen verbesserten Zugang in den Arbeitsmarkt zu erschließen und ihnen dadurch neue Perspektiven zu eröffnen.
JobChance
In dieser Förderlinie werden Maßnahmen und Projekte gebündelt, die darauf abzielen älteren arbeitslosen oder ausbildungplatzsuchenden Jugendlichen den Einstieg ins Erwerbsleben zu erleichtern.
SGB III-Projekte
Es handelt sich um Qualifizierungsprojekte für Zielgruppen im SGB III-Bezug mit besonderem Förderbedarf oder für besondere politische Schwerpunktsetzungen, die in Absprache mit den Agenturen für Arbeit umgesetzt werden.
Projekte für potentielle SGB VIII, SGB XII und Nichtleistungsbezieher und weitere Zielgruppenprojekte
Es handelt sich um Integrationsprojekte für besondere Zielgruppen des Arbeitsmarktes.
Die Projekte werden mit Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Informationen zur Förderung erhalten sie von den Arbeitsmarktreferaten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen: Telefon: 06131/16 - 2022, -2699, -2097, web: www.masgff.rlp.de.
Allgemeine Beratung sowie Beratung zu konkreten Projekten erhalten Sie bei RAT, Paulinstr. 17, 54292 Trier, Telefon: 0651/14645-0, web: www.rat-rlp.de.
Anträge zur Förderung können beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Referat 63, Rheinallee 97-101, 55118 Mainz, Telefon: 06131/967-0, web: www.lsjv.de gestellt werden. Von der Homepage des Landesamtes können auch Antrags- und Verwendungsnachweisvordrucke heruntergeladen werden.
Säule III
Systeme stärken
In der Säule III sind verschiedene Instrumente zur Stärkung der Systeme verankert:
- Zur Steuerung der Arbeitsmarktpolitik werden verschiedene Ansätze wie Studien- und Arbeitsmarktforschung, mit vor allem universitätsnahen oder freien Forschungsinstituten unterstützt. Des Weiteren wird eine Aufstockungsstichprobe am Betriebspanel des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie die Bereitstellung von Regionenprofilen gefördert.
- Die Evaluation und das Monitoring der arbeitsmarktpolitischen Projekte ist ein weiterer Ansatz in dieser Säule.
- Zur Vernetzung und zum Transfer werden Fachtagungen und Konferenzen durchgeführt. Zudem begleitet ein Arbeitsmarktbeirat die Arbeitsmarktentwicklung im Land.
- Gefördert werden zudem Maßnahmen und Projekte, die darauf abzielen, Vereinbarkeiten - insbesondere von Familie und Beruf - zu stärken. Neben der Fortführung des Gender-Mainstreaming-Prozesses wird auch die Förderung eines Informations- und Auditierungsverfahrens von familienfreundlichen Unternehmen in Rheinland-Pfalz unterstützt, um Erwerbsfähigkeit und Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit familiären Verpflichtungen zu erleichtern.
- Ein weiterer Ansatz der Säule III bilden die grenzüberschreitenden Maßnahmen, die beispielsweise überregionale Arbeitsangebots- und Nachfrageprozesse beleuchten und helfen, deren Effekte für Rheinland-Pfalz nutzbar zu machen. So beteiligt sich das Land an der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonische Region-Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens. Darüber hinaus fördert das Land seit Jahren Projekte im Rahmen der EURES-Transfrontaliers Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz sowie Oberrhein.
Querschnittsthema "Migration"
Die Unterstützung von Menschen ausländischer Herkunft bei der Integration in den Arbeitsmarkt ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Arbeitsmarktpolitik. Das zeigt die hohe Beteiligung der Zielgruppen an den vom Arbeitsministerium geförderten Maßnahmen und Projekten und an den Konzeptionen der Maßnahmen und Projekte abzulesen. Der Fokus der Maßnahmen liegt auf der Überwindung sprachlicher, qualifikatorischer, formaler wie auch kultureller Barrieren, die den Zugang zum Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsmarkt erschweren. Die arbeitsmarktpolitische Strategie des Landes orientiert sich an den direkt oder indirekt migrationsbedingten Lebenslagen und den daraus resultierenden Problemen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Die rheinland-pfälzische Arbeitsmarktpolitik für Migrantinnen und Migranten gruppiert sich vor diesem Hintergrund um erstens präventive und flankierende Angebote im Bildungs- und Ausbildungsbereich, zweitens um den Aspekt der Nachqualifizierung sowie drittens um die Förderung und Implementation von Kooperationsnetzwerken zur partizipativen Gestaltung aktiver Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sowie der Erschließung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten.
Neben der ausschließlichen Fokussierung der Projekte auf die Zielgruppe gehören Migrantinnen und Migranten selbstverständlich auch zum AdressatInnenkreis der übrigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Landes; gerade dann, wenn sie besonderen Benachteiligungen ausgesetzt sind, die etwa über Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote ausgeglichen werden. Dies bestätigt die notwendige Definition der migrationssensiblen Ausgestaltung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik als Querschnittsaufgabe.

