Hintergrund
Vor dem Hintergrund der schwierigen Arbeits- und Ausbildungsmarktsituation im Herbst 2005 wurde die Arbeitsmarktinitiative "Neue Chancen: 6.000 plus für Jung und Alt" vom Land Rheinland-Pfalz initiiert. Bestandteil dieser Arbeitsmarktinitiative sind zusätzliche Förderangebote des Arbeitsministeriums für Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit in Rheinland-Pfalz.
Eines dieser zusätzlichen Förderangebote stellt der Förderansatz "Fit für den Job" dar. Damit wurde ein Angebot eröffnet, das zu Beginn der Förderung insbesondere auf unversorgte Jugendliche zielte, die aufgrund unzureichender Leistungen keinen qualifizierten Abschluss der Berufsfachschule 1 vorweisen konnten und die sich vor diesem Hintergrund gemeinsam mit den von den allgemeinbildenden Schulen abgehenden Jugendlichen - die vielfach gute und sehr gute Haupt- oder Realschulabschlüsse oder auch das Abitur vorweisen konnten - um Ausbildungsplätze bemühten.
Im Zeitraum 2007/2008 gelang es, rund 560 Jugendliche, die keinen betrieblichen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden konnten, in "Fit für den Job-Maßnahmen" zu integrieren. Damit konnte ein wesentlicher Beitrag zur Entspannung des Ausbildungsmarktes in Rheinland-Pfalz sowie zur Steigerung der beruflichen und persönlichen Perspektiven der betroffenen Jugendlichen geleistet werden.
Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes wird das Angebot des Landes unter der Bezeichnung "Fit für den Job IV" in modifizierter Form, insbesondere im Bereich der Zielgruppe, nochmals zur Verfügung gestellt.
Zielsetzung
Ziel ist die Förderung von berufshinführenden Maßnahmen für unversorgte rheinland-pfälzische Jugendliche, denen es aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen bisher nicht gelungen ist, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden und die auch nicht für eine Berufsvorbereitung im Rahmen einer berufsvorbereitenden Maßnahme geeignet sind und denen keine andere arbeitsmarktpolitische Integrationsmaßnahme von Bund, Land oder Kommune angeboten wurde. Zur Zielgruppe gehören Jugendliche, die besonders lernbeeinträchtigt und/oder sozial benachteiligt sind, die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können.
Zentrales Ziel der Förderung ist die Herstellung bzw. Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit dieser spezifischen Zielgruppe durch Entwicklung konkreter persönlicher Anschluss- bzw. Übergangsperspektiven insbesondere ins reguläre Ausbildungs- und Beschäftigungssystem, das Kennen lernen und Bewähren im betrieblichen Umfeld, das erfolgreiche Absolvieren von Qualifizierungsmodulen sowie die Vermittlungsunterstützung in Ausbildung oder Arbeit im Rahmen von berufshinführenden Maßnahmen mit Werkstattcharakter.

