Arbeitslose Menschen erhalten staatliche Leistungen. Diese lassen sich unterscheiden in Leistungen zur Sicherung der Lebensunterhaltes, das sind Arbeitslosengeld I und die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), und in sonstige Leistungen, wie beispielsweise Berufsberatung, Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen oder Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
Zuständig für alle Leistungen in Bezug auf das Arbeitslosengeld I ist die Bundesagentur für Arbeit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de.
Die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ist aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entstanden, die auf einen Vorschlag der so genannten Hartz-Kommission zurückgeht - deshalb wird das Gesetz "Hartz IV" genannt. Sie ist ein wichtiges und von allen politischen Parteien grundsätzlich getragenes Reformvorhaben. Grundgedanke ist eine Vereinheitlichung bisher unterschiedlicher Leistungssysteme in eine Grundsicherung für Arbeitssuchende seit dem 01.01.2005. Die bisherigen historisch gewachsen Systeme der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz und der Arbeitslosenhilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch als steuerfinanzierte Transfersysteme werden in ihren Formen den heutigen Ansprüchen an ein modernes Hilfekonzept nicht mehr gerecht. Bisher wurden Sozialhilfeleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz eher unter fürsorgerischen Gesichtspunkten zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes erbracht. Die Arbeitslosenhilfe wurde in Anlehnung an eine bisherige berufliche Tätigkeit geleistet - ohne Anspruch auf vollständige Absicherung des Lebensunterhaltes.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren eine Bedürftigkeit durch Eingliederung in das Erwerbsleben oder Bereitstellung einer Arbeitsgelegenheit vermeiden oder beseitigen. Hierbei orientiert sich die Hilfestellung zum einen an dem individuellen Bedarf zur Überwindung der Abhängigkeit von öffentlichen Leistungen (zum Beispiel durch Arbeitsvermittlung oder Qualifizierung) und zum anderen an der notwendigen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Verankert werden diese Leistungsgrundsätze in einer individuellen Eingliederungsvereinbarung, die mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen abgeschlossen wird.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld II finden Sie auf der Homepage www.arbeitsmarktreform.de.

