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Tariftreue

Am 1. März 2011 ist in Rheinland-Pfalz das Tariftreuegesetz vom 1. Dezember 2010 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Tariftreue und die Mindestentgelte bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz. 

Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit einer fairen öffentlichen Ausschreibungspraxis eröffnet. Die öffentliche Hand kann bei Aufträgen, die aus Steuermitteln finanziert werden, Beschäftigten ein Mindestentgelt sichern.  

Soweit Tarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt sind, können Unternehmen bei öffentlichen Vergaben verpflichtet werden, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das mittels Tarifvertrag festgelegte Mindestentgelt zu zahlen. 

Falls kein Mindestentgelt nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gilt, ist ein Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen von 8,50 EUR zu zahlen, dessen weitere Anpassung von einer unabhängigen Kommission im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie überprüft wird.

Für den öffentlichen Personenverkehr auf Straße und Schiene können gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 LTTG öffentliche Aufträge über  Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen. Hiervon kann bei grenzüberschreitenden Vergaben ausnahmsweise abgewichen werden, wenn mit den Aufgabenträgern aus den Nachbarbundesländern keine Einigung über die Vorgabe der einschlägigen und repräsentativen bzw. nur einschlägigen Tarifverträge erzielt werden kann (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 5 und 6 LTTG).

Nach der Landesverordnung zur Durchführung des § 4 Abs. 4 des Landestariftreuegesetzes vom 4. Februar 2011 hat das für die Angelegenheiten des Arbeitsrechts zuständige Ministerium eine Liste der Tarifverträge, die im Hinblick auf Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene als repräsentativ im Sinne des § 4 Abs. 3 des Landestariftreuegesetzes (LTTG) vom 1. Dezember 2010 in der jeweils geltenden Fassung anzusehen sind, im Ministerialblatt der Landesregierung zu veröffentlichen. Sie ist die ausschließliche Grundlage für die Benennung von repräsentativen Tarifverträgen durch den öffentlichen Auftraggeber nach § 4 Abs. 3 LTTG. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert. 

Am 25. März 2011 wurde im Ministerialblatt der Landesregierung die Verwaltungsvorschrift des damaligen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen vom 16. März 2011 „Repräsentative Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene veröffentlicht. Neufassungen mit einer Aktualisierung der Liste der Tarifverträge erfolgten am 10. Juni  2011  und am 30. November 2011. Die Verwaltungsvorschrift wurde nach einer Beratung mit einem Beirat mit Vertreterinnen oder Vertretern von Gewerkschaften und von Arbeitgebervereinigungen oder einzelnen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern veröffentlicht. Für den SPNV lässt die Verwaltungsvorschrift für Rheinland-Pfalz eine Auswahl aus den als repräsentativ bestimmten Tarifverträgen zu.

Die Möglichkeit zur Anwendung von Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 bleibt gemäß § 1 Abs. 4 des LTTG hiervon unberührt.  

Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist seit 1. März 2011 eine Servicestelle eingerichtet, die über das Landestariftreuegesetz informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen unentgeltlich zur Verfügung stellt. 

Die Servicestelle ist bei der Zweigstelle des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung beim Amt für soziale Angelegenheiten eingerichtet.


Servicestelle Landestariftreuegesetz
Moltkestraße 19
54292 Trier
Telefon 06 51 1447-244
Telefax 06 51 1447-14244, 
E-Mail: Servicestelle-LTTG(at)asa-trier.lsjv.rlp.de

Ihre Ansprechpartner im Ministerium

Landestariftreuegesetz:

Frau Yanna Schumann
Tel.: 06131 / 16 - 2040
Fax: 06131 / 16 17 - 2040
E-Mail: yanna.schumann(at)msagd.rlp.de

Frau Christa Müller
Tel.: 06131 /16 – 5034
Fax: 06131 /16 17 – 5034
E-Mail: Christa.Mueller(at)msagd.rlp.de


Tariftreue im ÖPNV und SPNV:

Lothar Schuster
Tel.: 06131 / 16 - 2023
Fax: 06131 / 16 17 - 2023
E-Mail: Lothar.Schuster(at)msagd.rlp.de

Maria Wohmann
Tel.: 06131 / 16 – 4617
Fax: 06131 / 1617 – 4617
E-Mail: maria.wohmann(at)msagd.rlp.de