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Arbeitsschutz

Arbeiter mit Schutzhelm

Die Aufgaben des sozialen Arbeitsschutzes, des medizinischen Arbeitsschutzes und des technischen Arbeitsschutzes gehören zu den Kernkompetenzen der Bundesländer. Das Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ist die oberste Verwaltungsbehörde im Arbeitsschutz in Rheinland-Pfalz und hat die Fachaufsicht in diesem Bereich. Damit ein bundeseinheitlicher Vollzug sichergestellt werden kann, stimmt sich das Ministerium mit dem Bund und den Ländern ab. 

Die Vollzugsaufgaben werden nach den Vorgaben des Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd mit den Regionalstellen Gewerbeaufsicht in Idar-Oberstein, Koblenz, Mainz, Neustadt und Trier wahrgenommen. Sie werden darin unterstützt vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in Mainz.

Die für Sie zuständige Regionalstelle Gewerbeaufsicht kann hier in Erfahrung gebracht werden.

Es ist eine der zentralen Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden sicherzustellen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigen am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigt wird. Neben der "klassischen" Aufsicht und Kontrolle wie sie von der Gewerbeaufsicht ausgeübt wurde, spielt auch die Information und Beratung der Betriebe, aber auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe eine zunehmend wichtige Rolle. Arbeitschutz dient im weitesten Sinne dem Schutz der Beschäftigten vor schädlichen physischen und psychischen Auswirkungen ihrer Berufstätigkeit in der heutigen Arbeitsumwelt.

Arbeiter in einem Labor mit Schutzkleidung

In fast 195.000 rheinland-pfälzischen Betrieben mit fast 1,4 Millionen Arbeitsplätzen sorgt die Gewerbeaufsicht für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. In Rheinland-Pfalz ist die Gewerbeaufsicht für die Einhaltung vieler wichtiger Vorschriften zum Schutz des Menschen und der Umwelt zuständig. Sie wird im Rahmen des von ihr praktizierten dialogorientierten Vollzugs durch vorsorgende Maßnahmen, wie Information und Beratung, sowie durch Kontrollen tätig. Bei groben Verstößen gegen geltendes Recht kann die Gewerbeaufsicht aber auch Bußgelder verhängen. Die Art und Weise, wie diese Aufsicht ausgeübt wird, hat unmittelbaren Einfluss auf die Lebensqualität in Rheinland-Pfalz und auf die Attraktivität des Landes als Wirtschaftsstandort.

Beirat für Arbeitsschutz

Am 14. Januar 2009 fand die konstituierende Sitzung des neuen Beirats für Arbeitsschutz statt. Die Geschäftsführung liegt beim Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, das sich vom Beirat für Arbeitsschutz in allen Fragen des Arbeitsschutzes – ausgenommen des Jugendarbeitsschutzes – beraten lässt.

Downloads von Berichten und Dokumenten:

Jahresberichte 

Über ihre Tätigkeit erstellt die Gewerbeaufsicht jährlich einen Jahresbericht, in dem neben statistischen Daten auch Berichte über besondere Vorkommnisse und Aktivitäten enthalten sind.

Download-Icon Gewerbeaufsicht Jahresbericht 2010
Download-Icon Gewerbeaufsicht Jahresbericht 2009
Download-Icon Gewerbeaufsicht Jahresbericht 2008
Download-Icon Gewerbeaufsicht Jahresbericht 2007
Download-Icon Gewerbeaufsicht Jahresbericht 2006
Download-Icon Gewerbeaufsicht Jahresbericht 2005

Links und Verweise:
 

  • Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) 
     
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
     
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

  • Unfallkasse Rheinland-Pfalz

  • Land- und Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

  • Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Bundesministerium für Gesundheit

  • Kraftfahrt-Bundesamt

  • Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)

  • Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)



Die GDA wird von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern getragen. Ziel der Zusammenarbeit ist die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen präventiv ausgerichteten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu verbessern und zu fördern.
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