Die Aufgaben des sozialen Arbeitsschutzes, des medizinischen Arbeitsschutzes und des technischen Arbeitsschutzes gehören zu den Kernkompetenzen der Bundesländer. Das Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ist die oberste Verwaltungsbehörde im Arbeitsschutz in Rheinland-Pfalz und hat die Fachaufsicht in diesem Bereich. Damit ein bundeseinheitlicher Vollzug sichergestellt werden kann, stimmt sich das Ministerium mit dem Bund und den Ländern ab.
Die Vollzugsaufgaben werden nach den Vorgaben des Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd mit den Regionalstellen Gewerbeaufsicht in Idar-Oberstein, Koblenz, Mainz, Neustadt und Trier wahrgenommen. Sie werden darin unterstützt vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in Mainz.
Die für Sie zuständige Regionalstelle Gewerbeaufsicht kann hier in Erfahrung gebracht werden.
Es ist eine der zentralen Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden sicherzustellen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigen am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigt wird. Neben der "klassischen" Aufsicht und Kontrolle wie sie von der Gewerbeaufsicht ausgeübt wurde, spielt auch die Information und Beratung der Betriebe, aber auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe eine zunehmend wichtige Rolle. Arbeitschutz dient im weitesten Sinne dem Schutz der Beschäftigten vor schädlichen physischen und psychischen Auswirkungen ihrer Berufstätigkeit in der heutigen Arbeitsumwelt.



