Der Arbeitsplatz beeinflusst Gesundheit und Krankheit auf verschiedene Art und Weise. Wenn Beschäftigte unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten müssen, nicht angemessen qualifiziert oder psychisch belastet sind, kann Arbeit krank machen. Arbeit kann aber auch die berufliche und persönliche Entwicklung fördern. Aktive Gesundheitsförderung ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt und zum Erhalt und Ausbau der Leistungsfähigkeit. Sie zielt darauf ab, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit - als umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden - zu ermöglichen.
Ein geeignetes Instrument für die Umsetzung dieses Ziels ist das betriebliche Gesundheitsmanagement. Es setzt sich zusammen aus den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für den Arbeitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die stark auf die Beteiligung der Beschäftigten setzt.
Betriebsleitungen und Führungskräfte aller Ebenen haben eine besondere Verantwortung und die aus dem Fürsorgegedanken resultierende gemeinsame Aufgabe, Gesundheitsbeeinträchtigungen nachzugehen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Den Betriebsräten kommt eine ebenso wichtige Rolle zu. Sie sollen nach dem Betriebsverfassungsgesetz den betrieblichen Gesundheits- und Umweltschutz fördern und gemeinsam mit dem Arbeitgeber über gesundheitsfördernde Maßnahmen entscheiden. Gesundheitsmanagement ist eine gemeinsame Aufgabe aller im Betrieb. Auch die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind aufgrund des Arbeitssicherheitsgesetzes bei der Aufgabenbewältigung einzubinden. Betriebsärztinnen und -ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsmanagements zu beraten und zu unterstützen.
Beim Gesundheitsmanagement handelt es sich um einen fließenden Prozess, der der permanenten Überprüfung und Anpassung unterliegt. Betriebliches Gesundheitsmanagement fordert daher ein Zusammenwirken von Unternehmern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Betriebsärzten, Krankenkassen, Personalvertretungen und Betriebsräten sowie Arbeitsschutzbehörden.

