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Sozialer Arbeitsschutz

Aufgabenbereiche des sozialen Arbeitsschutzes sind:

 

Bild mit Arbeitszeiterfassungkarte

Arbeitszeitschutz

Überlange Arbeitszeiten, unzureichende Ruhepausen sowie Nachtarbeit ohne entsprechende Regenerationsphasen gefährden die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es daher, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten, die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern und den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.

 

 

Bild zum Jugendarbeitsschutz - eine junge Laborantin

Jugendarbeitsschutz

Kernpunkt des Jugendarbeitsschutzes ist es, Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen und das Verbot der Kinderarbeit zu normieren. Geregelt wird dies zum einen durch das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) und zum anderen durch die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung).  

 

Bild zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - ein Bus

Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Durch die Sozialvorschriften im Straßenverkehr werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten festgelegt, um die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals und die Sicherheit im Straßenverkehr zu regeln und die Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güter- und Personenbeförderungsverkehr zu vereinheitlichen.
Für die Ausgabe der Kontrollgerätekarten für das digitale Kontrollgerät sind in Rheinland-Pfalz grundsätzlich die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte zuständig.

 

Ihre Ansprechpartner im Ministerium:

Lothar Schuster (Referatsleiter)
Tel.: 06131 / 16 - 2023
Fax: 06131 / 16 17 - 2023
E-Mail: lothar.schuster(at)msagd.rlp.de

Maria Wohmann 
Tel. 06131/16-4617 
Fax:  06131/1617-4617 
E-Mail: Maria.Wohmann(at)msagd.rlp.de