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Beirat für Arbeitsschutz

Der seit dem Jahre 1994 beim Arbeitsministerium eingerichtete Beirat für Arbeitsschutz berät und unterstützt das Ministerium bei Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und Förderung der Arbeitssicherheit sowie des Schutzes der Beschäftigten vor betriebsbedingten Gesundheitsgefahren in allen Altersgruppen durch präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz.

Der Beirat ist im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ein „Spiegelgremium“ zur Nationalen Arbeitsschutz Konferenz (NAK) in Rheinland-Pfalz und unterstützt die Beschlüsse der NAK zur Festlegung der gemeinsamen Arbeitsschutzziele und der gemeinsamen Handlungsfelder. Er fördert die wirksame Umsetzung in den Betrieben in Rheinland-Pfalz.

Die Arbeit des Beirats ist nicht befristet, seine Mitglieder werden für vier Jahre berufen. Die Geschäftsführung des regelmäßig tagenden Beirates wird vom Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie wahrgenommen.

Im Beirat sollten verstärkt Frauen vertreten sein. Ferner sollte der Beirat aktiv die Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) auf Landesebene begleiten. Am 14. Januar 2009 hatte der neue Beirat seine konstituierende Sitzung für die Berufungsperiode 2009 bis 2012.

Mit der neuen Besetzung ist der Beirat nicht mehr nur aus den Reihen der Sozialpartner, sondern auch aus anderen mit dem Arbeitsschutz befassten Institutionen besetzt. Die paritätische Besetzung der stimmberechtigten Mitglieder und der Vorsitz durch die Sozialpartner bleiben aber bestehen, so dass ihre herausgehobene Funktion weiterhin erhalten bleibt.

Gemäß seiner Geschäftsordnung setzt sich der Beirat aus 8 stimmberechtigten Mitgliedern aus den Reihen der Sozialpartner und 8 beratenden Mitgliedern von anderen mit dem Arbeitsschutz befassten Institutionen zusammen: