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Startseite > Arbeit > Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung > Sonderkommission illegale Beschäftigung

Die Sonderkommission Illegale Beschäftigung

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit können sowohl wegen des Ausmaßes als auch der Erscheinungsformen nicht im Alleingang bekämpft werden. Eine Kooperation und ein aufeinander abgestimmtes  Vorgehen aller Beteiligten gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten sind für den Erfolg der Aktivitäten erforderlich.

Dies gilt sowohl für die Verfolgungsbehörden als auch die Behörden und Organisationen, deren Klientel durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geschädigt wird.

In der Sonderkommission Illegale Beschäftigung arbeiten daher neben

  • dem Arbeitsministerium,
  • den anderen fachlich zuständigen Landesministerien
  • und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

auch

  • die Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland,
  • die Kammern,
  • die Sozialversicherungsträger,
  • die Gewerbeaufsicht,
  • die Staatsanwaltschaften,
  • der Migrations- und Integrationsbeauftragte des Landes,
  • die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
  • die Kommunalen Spitzenverbände,
  • die Arbeitgeberverbände
  • und die Gewerkschaften

zusammen.

Die Zusammenarbeit in der Sonderkommission erfolgt, um einen uneingeschränkten Informationsaustausch zu gewährleisten und die von allen Seiten durchgeführten Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung zu koordinieren und strukturieren und damit effektiver und effizienter zu gestalten.

Die Mitglieder der Sonderkommission sehen es als vordringliche Aufgabe an, ihre Maßnahmen zur Zurückdrängung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit stetig zu optimieren. Die konkreten Maßnahmen der Mitglieder der Sonderkommission sind in der Vereinbarung "Zusammenarbeit, Aufgaben und Selbstverpflichtung der Mitglieder der Sonderkommission Illegale Beschäftigung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Rheinland-Pfalz" zusammengefasst.