Mit der Föderalismusreform Ende 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz
für den öffentlich rechtlichen Teil des Heimrechts auf die Länder
über. Am 9. Dezember 2009 beschloss der Landtag Rheinland-Pfalz das
Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe, das vom 1. Januar 2010 an
das Heimgesetz des Bundes in Rheinland-Pfalz ersetzt. Dieses Gesetz dient
der Stärkung von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen.
Daneben gibt es das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) des
Bundes, das die vertragsrechtlichen Vorschriften für Unternehmerinnen,
Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher enthält.

