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Kapitel 8: Neues Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)

Mit der Föderalismusreform Ende 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz
für den öffentlich rechtlichen Teil des Heimrechts auf die Länder
über. Am 9. Dezember 2009 beschloss der Landtag Rheinland-Pfalz das
Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe, das vom 1. Januar 2010 an
das Heimgesetz des Bundes in Rheinland-Pfalz ersetzt. Dieses Gesetz dient
der Stärkung von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen.
Daneben gibt es das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) des
Bundes, das die vertragsrechtlichen Vorschriften für Unternehmerinnen,
Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher enthält.

Vollständiges Kapitel 8