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Persönliche Budgets in der Pflege

Ein von den Pflegekassen im Rahmen von § 8 Absatz 3 SGB XI finanzierter Modellversuch von personengebundenen Budgets in der Pflege fand über den Zeitraum 2004 bis 2007 in ausgewählten Regionen der Bundesrepublik statt. Das Land Rheinland-Pfalz beteiligte sich mit dem Landkreis Neuwied an dem Modellprojekt "Pflegebudget" der Pflegekassen.

Das Pflegebudget wurde als Geldleistung in Höhe der Sachleistung je Pflegestufe ausgezahlt und sollte zum Einkauf von individuell zusammengestellten Leistungspaketen, gegebenenfalls aufgestockt durch eigene Mittel und ergänzende Leistungen der Sozialhilfe, dienen. 

Pflegestufe I:     384,00 €
Pflegestufe II:    921,00 €
Pflegestufe III 1.432,00 €

Das Pflegebudget hatte zum Ziel, auch weiterhin mit diesem Geldbetrag die Leistungen zu nutzen, die ein Pflegedienst anbietet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dem Modell sollten aber auch andere Leistungen von unterschiedlichen Anbietern einkaufen können, die in den Leistungskatalogen der ambulanten Pflegedienste bisher nicht vorkommen, für die häusliche Pflege aber benötigt werden. So war es möglich, z. B. die Nachbarin zu beauftragen, einzukaufen oder zu kochen, und deren Dienste aus dem Pflegebudget zu zahlen. Vielleicht aber auch jemanden, der etwas vorliest oder bei einem Spaziergang als Begleitung zur Verfügung stand. Also letztlich alles, was einer Verbesserung der Lebenssituation für Pflegebedürftige und ihrer Angehörigen, bei gleichzeitiger Sicherung und Verbesserung der Pflegequalität, zugute kommt. Im Landkreis Neuwied standen den Bezieherinnen und Bezieher des persönlichen Pflegebudgets drei Case Managerinnen betreuend und beratend zur Seite.

Weitere Informationen, besonders über die Wirkungen und Effekte des Modellprojektes erhalten Sie unter www.pflegebudget.de oder www.menschenpflegen.de.

Eine regelhafte Einführung des Pflegebudgets als Leistungsoption konnte durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2008 noch nicht umgesetzt werden.

Frau Ministerin Dreyer bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Modellprojektes „Pflegebudget“ für ihre Mithilfe und das enorme persönliche Engagement.


Integriertes Budget

Ein weiteres Modellprojekt war das "Integrierte Budget", das in der Stadt Mainz und im Landkreis Neuwied einmalig in Deutschland erprobt wurde. Es richtete sich an alle Menschen mit Behinderungen, die nach §§ 14, 15 SGB XI leistungsberechtigt sind und die mindestens eine weitere Leistung in Budgetform aus dem Bereich der Rehabilitationsträger beantragen und erhalten.

Zum derzeitigen Zeitpunkt ist das Persönliche Budget "Hilfe nach Maß" als Regeloption in ganz Rheinland-Pfalz für Menschen mit Behinderung nutzbar. Die Budgetnehmerinnen und -nehmer, die "Hilfe nach Maß" erhalten und außerdem Pflegeleistungen des SGB XI beziehen, gehörten zur Zielgruppe des "Integrierten Budgets". Anstelle der im Gesetz bis jetzt vorgesehenen "Gutscheine" für die Inanspruchnahme der Pflegesachleistung stand ihnen im Modellprojekt "Integriertes Budget" ein Geldbetrag zur Verfügung, mit dem die benötigten Hilfen individuell auf die Bedürfnisse und Bedarfe zugeschnitten und eingekauft werden konnten.

Durch die Zusammenführung des in § 17 SGB IX geregelten persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung (auch trägerübergreifend) mit dem personenbezogenen Pflegebudget (§ 36, 8 Abs. 3 SGB XI) konnten in diesem Modellprojekt wichtige Fragen für die Weiterentwicklung integrierter Hilfen für Menschen mit Behinderung bearbeitet werden. Das Land Rheinland-Pfalz beteiligte sich aktiv an der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und unterstützte das Projekt finanziell.

Weitere Informationen über Wirkungen und Effekte des "Integrierten Budgets" erhalten Sie unter www.integriertesbudget.de und unter www.menschenpflegen.de.

Eine verantwortliche und regelhafte Einführung des Integrierten Budgets als Leistungsoption und Erweiterung des trägerübergreifenden Budgets gemäß § 17 SGB IX wurde mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2008 noch nicht umgesetzt.

Der Bundestag hat mit Entschließungsantrag vom 11. März 2008 – Drucksache 16/7439 – die Bundesregierung beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen von Modellprojekten die Inanspruchnahme von Leistungen in Form eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets auch in der Pflegeversicherung vertieft erprobt wird. Die bisherige Gutscheinlösung gemäß § 35a SGB XI solle aufgehoben und ambulante Sachleistungsbeträge als Budgetleistung gewährt werden – auch bei nicht zugelassenen Pflegeeinrichtungen oder nicht zugelassenen Einzelpflegekräften.

Vor Weihnachten 2008 konnte mit den betroffenen Pflegekassen noch vereinbart werden, dass die Menschen mit Behinderungen, die an dem Modellprojekt teilgenommen haben, weiterhin im Budgetbezug verbleiben. So wird ihre Autonomie gestärkt. Frau Ministerin Dreyer bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des „Integrierten Budgets“ aus den Modellregionen Mainz und Neuwied für ihre Mithilfe und das enorme persönliche Engagement.