Neues Faktorverfahren - Gerechtere Aufteilung der Lohnsteuer zwischen Ehefrau und Ehemann
Ab 2010 Verbesserungen beim Lohnsteuerabzug für verheiratete Frauen
Bisher konnten erwerbstätige Ehepaare statt der Steuerklassenkombination IV/IV auf Antrag auch die Steuerklassenkombination III/V wählen. Seit Januar 2010 gibt es eine weitere Wahlmöglichkeit: Beide können nun auch die sogenannte Steuerklasse IV mit Faktor erhalten.
Der Faktor, der vom Finanzamt ermittelt wird, ist ein Multiplikator, der die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und diese schon beim monatlichen Abzug auf beide Eheleute nach ihren tatsächlichen Einkommensanteilen verteilt. Außerdem werden mit dem Faktorverfahren - wie bereits heute in der Steuerklassenkombination IV/IV - sowohl beim Ehemann als auch bei der Ehefrau mindestens die ihnen persönlich im Lohnsteuerabzug zustehenden Steuerentlastungen (vor allem Grundfreibetrag, ggf. Kinderfreibeträge) berücksichtigt.
Vorteil des neuen Verfahrens: Die Lohnsteuersumme entspricht recht genau der Jahreseinkommensteuer; es gibt weniger Steuernachzahlungen als bei der Steuerklassenkombination III/V. Vor allem aber bleibt vielen Ehefrauen deutlich mehr ihres Nettogehalts als in Steuerklasse V.

