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Gleichstellung

Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Gerade wenn es um Gleichstellung geht, kommt der öffentlichen Verwaltung eine besondere Vorbild- und Vorreiterfunktion zu.

Dieser Verantwortung trägt das 1995 in Kraft getretene Landesgleichstellungsgesetz Rechnung. Es hat die Grundlage für eine erfolgreiche Frauenförderung im öffentlichen Dienst geschaffen und ist ein wichtiges Instrument zeitgemäßer Personalentwicklung. Ziel des Gesetzes ist es, die gleiche Teilhabe von Frauen an allen Ämtern im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Um dieses Ziel nicht aus den Augen zu verlieren, berichtet die Landesregierung in regelmäßigen Abständen dem rheinland-pfälzischen Landtag über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes.

  

  • Landesgleichstellungsgesetz (PDF, 52KB)
  • 3. Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes
    des Landes Rheinland-Pfalz nach § 20 LGG
    (PDF, 711KB)
    (Berichtszeitraum 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2007)
    Tabellenanhang zum Bericht (PDF, 2,67MB)
  • Auf einen Blick - Kurzfassung zum 3. Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (PDF, 314KB)
  • 2. Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz nach § 20 LGG
    (Berichtszeitraum: 30. Juni 2001 bis 30. Juni 2003)
    Landtags-Drucksache 14/2862 vom 28. 01. 2004
  • Auf einen Blick - Kurzfassung zum 2. Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (PDF, 112KB)
  • Stellung und Situation der Gleichstellungsbeauftragten nach dem LGG des Landes Rheinland-Pfalz
    Ingrid M. Breining, M.A., Dr. Manfred Herzer
    Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung
    Präsentation vor dem Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung des Rheinland-Pfälzischen Landtages, Mainz 11.05.2004.