Organspende kann Leben retten – jeden Tag sterben Menschen, weil sie auf die lebensrettende Spende eines Organs gewartet haben. Mithilfe der Transplantationsmedizin können wir heute vielen Menschen das Überleben einer lebensbedrohlichen Erkrankung ermöglichen.
Die Organspende ist eine ganz persönliche Entscheidung. Sie ist ausführlich im Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) vom 1. Dezember 1997 geregelt.
Ziel des Gesetzes ist es, die zivil- und strafrechtliche Absicherung der Organspende und Organentnahme, die gesundheitsrechtliche Absicherung der Organübertragung und die Strafbewehrung des Verbots des Organhandels in Deutschland sicher zu stellen. Die Regelungen dienen weiterhin dem Ziel, die nach den medizinischen Kriterien beste und im Interesse der Patienten gerechte Verteilung der Organe zu sichern. Deshalb werden Organentnahme, Organvermittlung und Organübertragung voneinander getrennt.
Das Transplantationsgesetz regelt im Einzelnen die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Krankenhäuser, der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) der Transplantationszentren und des Landes Rheinland-Pfalz als ausführende Institutionen dieses Gesetzes. Die näheren Einzelheiten sind im Landesgesetz zur Ausführung zum Transplantationsgesetz (AGTPG) vom 30. November 1999 geregelt.



