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Startseite > Gesundheit > Förderung der Organspende

Förderung der Organspende in Rheinland-Pfalz

Organspende kann Leben retten – jeden Tag sterben Menschen, weil sie auf die lebensrettende Spende eines Organs gewartet haben. Mithilfe der Transplantationsmedizin können wir heute vielen Menschen das Überleben einer lebensbedrohlichen Erkrankung ermöglichen.

Die Organspende ist eine ganz persönliche Entscheidung. Sie ist ausführlich im Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) vom 1. Dezember 1997 geregelt.

Ziel des Gesetzes ist es, die zivil- und strafrechtliche Absicherung der Organspende und Organentnahme, die gesundheitsrechtliche Absicherung der Organübertragung und die Strafbewehrung des Verbots des Organhandels in Deutschland sicher zu stellen. Die Regelungen dienen weiterhin dem Ziel, die nach den medizinischen Kriterien beste und im Interesse der Patienten gerechte Verteilung der Organe zu sichern. Deshalb werden Organentnahme, Organvermittlung und Organübertragung voneinander getrennt.

Das Transplantationsgesetz regelt im Einzelnen die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Krankenhäuser, der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) der Transplantationszentren und des Landes Rheinland-Pfalz als ausführende Institutionen dieses Gesetzes. Die näheren Einzelheiten sind im Landesgesetz zur Ausführung zum Transplantationsgesetz (AGTPG) vom 30. November 1999 geregelt.

Hände halten ein stilisiertes Herz. © Rubén Hidalgo-  iStockphoto.com


Nach dem Transplantationsgesetz ist es Aufgabe der Länder, die Organspende zu fördern. Dies geschieht zum einen durch eine Aufklärung der Bevölkerung, zum anderen durch die Unterstützung der Krankenhäuser bei der Organmeldung, Organentnahme sowie Organübertragung.

Die Förderung der Organspende ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) - Region Mitte - sind Hauptpartner dieses Konzepts.

In einem gemeinsamen Projekt des Gesundheitsministeriums in Rheinland Pfalz, der Landesärztekammer Rheinland Pfalz, der Krankenhausgesellschaft Rheinland Pfalz, der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz und der Deutschen Stiftung Organtransplantation wurde am 26. Oktober 2006 die „Kooperationsvereinbarung Rheinland-Pfalz zur Förderung der postmortalen Organ- und Gewebespende“ geschlossen. Es ist Ziel dieser Partner, kontinuierlich mehr Organspenden zu realisieren.

Bereits seit 2002 arbeitet das Bündnis Initiative Organspende Rheinland-Pfalz von Gesundheitspartnerinnen und -partnern unter Federführung der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) daran, die Bevölkerung über das Thema Organspende zu informieren und die Spenderbereitschaft zu fördern.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Ansprechpartner im Ministerium:

Dr. Silke Heinemann (Referatsleiterin)
Tel.: 06131 / 16-20 47
Fax: 06131 / 16-17-20 47
E-Mail: Silke.Heinemann(at)msagd.rlp.de


Bernard Schumann
(Referatsleiter)
Tel.: 06131 / 16-23 92
Fax: 06131 / 16-17-23 92
E-Mail: Bernard.Schumann(at)msagd.rlp.de


Iris Lösche
Tel.: 06131 / 16-2325
Fax: 06131 / 16-17-2325
E-Mail: Iris.Lösche(at)msagd.rlp.de


Klaus Wagner
Tel.: 06131 / 16-2325
Fax: 06131 / 16-17-2325
E-Mail: Klaus.Wagner(at)msagd.rlp.de


Sabine Heinen

Tel.: 06131 / 16-5321
Fax: 06131 / 16-17-5321
E-Mail: Sabine.Heinen(at)msagd.rlp.de

 

Organspendeausweis

Organspendeausweis - Quelle: www.dso.de

Informationen zum Organspendeausweis