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Influenza

Allgemeine Informationen

Die Grippe (Influenza) ist eine akute Infektionskrankheit, die mit tödlichen Komplikationen einhergehen kann. Von Jahr zu Jahr ändern sich die Virusstämme ein wenig, die die regelmäßigen „Grippewellen“ im Winter auslösen. Daher muss der Grippeimpfstoff auch jedes Jahr an die zirkulierenden Virusstämme angepasst werden. Das Immunsystem des Menschen kennt meist auch schon die ein oder andere Virusvariante und hat in vielen Fällen zumindest einen Teilschutz aufgebaut, der durch eine Impfung vergrößert wird.

Influenzasaison 2011/2012

Wie in jeder kalten Jahreszeit ist auch in den kommenden  Monaten  mit vermehrten Influenzainfektionen zu rechnen.
 Der saisonale Influenza-Impfstoff enthält Bestandteile (“Antigene“) der drei Virustypen, die aktuell für die Mehrzahl der Influenza-Infektionen beim Menschen verantwortlich sind. Die genaue Zusammensetzung wird jedes Jahr von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt. Seit dem letzten Jahr haben sich keine relevanten Veränderungen der zirkulierenden Virustypen gezeigt.
Der Impfstoff für die Saison 2011/2012 hat dieselbe Zusammensetzung wie in der Vorsaison.

Aktuelle Informationen zur Ausbreitungssituation der saisonalen Influenza hält die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) am Robert Koch-Institut bereit.

Für wen die Impfung besonders empfehlenswert ist und wie die Kostentragung geregelt ist

Für bestimmte Personen wird die Impfung von der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut ganz besonders empfohlen. In der Regel, weil bei Ihnen ein schlimmerer Verlauf zu befürchten ist oder weil von Ihnen ein besonderes Infektionsrisiko für gefährdete Personen ausgeht. In diesen Fällen müssen die Kosten einer Impfung gegen die saisonale Grippe von allen gesetzlichen Krankenkassen gemäß Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) übernommen werden:

  • Personen über 60 Jahre
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z.B.:
  • chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
  • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten
  • Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten
  • chronische neurologische Krankheiten, z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben
  • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
  • HIV-Infektion
  • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei vorliegen besonderer Indikation auch früher


Auch in bestimmten Fällen mit beruflich bedingtem Kontakt handelt es sich um eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, zum Beispiel für

  • Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können
  • Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln


Ausgenommen sind die gemäß der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchzuführenden Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos in bestimmten Fällen (z.B. Tätigkeit  in einer Forschungseinrichtung oder einem Influenza - Referenzlaboratorium); in diesen Fällen besteht ein Kostenübernahmeanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.

Sollten Sie nicht zu den genannten Personenkreisen gehören, für die die Impfkosten verpflichtend von den Kassenübernommen werden müssen, lohnt sich eine Rückfrage bei Ihrer Krankenversicherung, da einzelne gesetzliche Krankenkassen die Impfkosten auch für weitere Personenkreise übernehmen. Die privaten Kassen und die Beihilfen übernehmen die Impfkosten in der Regel für alle Versicherten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor einer Impfung bei Ihrer Kasse informieren.

Viele Arbeitgeber bieten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darüber hinaus im Betrieb die Influenzaimpfung an.

Die öffentliche rheinland-pfälzische Impfempfehlung gilt bei Influenzaimpfungen für alle Personen, so dass bei eventuellen Impfschäden durch eine Influenzaimpfung in jedem Fall ein gesetzlich geregelter Entschädigungsanspruch gegenüber dem Land besteht.

Erfolgt ein Arztbesuch ausschließlich zur Durchführung einer Impfung, fallen keine Praxisgebühren an. Die Praxisgebühr darf nur erhoben werden, wenn auch diagnostische oder therapeutische Leistungen in Anspruch genommen werden. Reine Vorsorgeleistungen, zu denen das Impfen in der Regel gehört, sind von der Praxisgebühr ausgenommen, das gilt auch immer für Praxisbesuche von Kindern unter 18 Jahren.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur saisonalen Influenzaimpfung sind ebenfalls beim Robert Koch-Institut abrufbar.

Besondere Hinweise für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder

Bei gesunden Kindern und Jugendlichen führt eine Influenza, unabhängig vom Erregertyp, in der Regel nicht zu schweren Krankheitserscheinungen. Bei Vorliegen von chronischen Grunderkrankungen sind schwerere Verläufe allerdings nicht auszuschließen, weshalb diesen Kindern dringend eine jährliche Impfung, möglichst schon im Herbst, empfohlen wird. Die Impfung kann ab dem 6. Lebensmonat verabreicht werden.

Beim Auftreten einzelner Krankheitsfälle müssen daher in Gemeinschaftseinrichtungen in der Regel keine besonderen Maßnahmen getroffen werden. Bei Fragen beraten die Gesundheitsämter.

Neben der Impfung bleiben die Händehygiene (gründliches Waschen genügt schon) und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneempfehlungen die wichtigste Empfehlung zur Vorbeugung von Influenza, und das hilft wie jeden Winter auch gegen andere grippale Infekte.

Besondere Hinweise für Schwangere in Gemeinschaftseinrichtungen:

Seit der Impfsaison 2010/2011 wird die Schutzimpfung gegen saisonale Influenza auch Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei Vorliegen besonderer Indikationen auch früher, empfohlen. Für geimpfte Schwangere besteht in der Regel keine besondere Gefährdung.

Im Rahmen der Gefährdungsanalyse nach § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in Verbindung mit § 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) hat der Arbeitgeber für Ungeimpfte zu prüfen, ob eine besondere berufliche Gefährdung von werdenden und stillenden Müttern am Arbeitsplatz vorliegt, um die notwendigen Maßnahmen nach §§ 3 ff. MuSchArbV ergreifen zu können.

Das Mutterschutzgesetz enthält keine entsprechenden Regelungen für Schülerinnen. Für sie sollten in Absprache mit der Schulleitung und dem Gesundheitsamt jedoch die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie für ungeimpfte Lehrerinnen zur Anwendung kommen.

Wenn Sie erkrankt sind oder eine erkrankte Person zu Hause pflegen:

Die Influenzaerreger werden direkt auf dem Luftweg übertragen (sogenannte Tröpfcheninfektion). Die Erreger werden von Erkrankten vor allem beim Husten, aber auch schon beim Sprechen ausgeschieden. Die Ansteckung erfolgt dann über das Einatmen der Viren. Viren, die durch anhusten oder über die Hände auf andere Gegenstände gelangen, können an der Luft längere Zeit überleben. Fasst man einen mit Viren behafteten Gegenstand oder virusbelastete Hände an, so übertragen sich die Viren auf die eigenen Hände und man kann sich über das Berühren von Mund und Nase dann sozusagen selbst anstecken. Vor diesem Hintergrund gelten folgende Empfehlungen:

Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich 20 bis 30 Sekunden mit Seife, auch zwischen den Fingern, vor allem vor und nach jedem Kontakt mit dem Kranken. Vermeiden Sie es, die Schleimhäute von Mund, Augen und Nase zu berühren.
Halten Sie beim Husten Abstand zu anderen Personen. Husten und niesen Sie in ein Einmaltaschentuch oder in den Ärmel, nicht in die Hände! Das Einmaltaschentuch sollte sofort in einer Abfalltüte entsorgt werden.
Die kranke Person sollte möglichst in einem getrennten Zimmer schlafen.
Der/die Erkrankte sollte enge Kontakte zu Mitbewohnerinnen und –bewohnern so weit wie möglich meiden.
Lüften Sie geschlossene Räume 3 bis 4 Mal täglich für jeweils 10 Minuten. Die Zahl der Viren in der Luft wird verringert, ein Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute verhindert.

Weitere Hinweise und Tipps zur „Selbstverteidigung gegen Viren“ finden Sie auf der Seite www.wir-gegen-viren.de

Influenza Pandemie

Das Influenzavirus hat im vergangenen Jahrhundert drei große Pandemien (weltweite Grippewellen) verursacht. Das war immer dann der Fall, wenn sich ein völlig neuartiger Virusstamm entwickelt hatte, gegen den es weder eine natürliche Immunität im Menschen gab, noch einen wirksamen Impfstoff. Dabei starben allein in den Jahren 1918/1920 weltweit 20 bis 40 Millionen Menschen. Die Expertinnen und Experten erwarten seit Jahren, dass eine solche Influenza auch zukünftig wieder weltweit auftreten und dabei auch die deutsche Bevölkerung treffen kann. Weltweit haben die zuständigen Behörden entsprechende Notfallpläne erarbeitet. Ein solcher nationaler Pandemieplan existiert auch für Deutschland und wird durch die spezifischen Regelungen der Länderpandemiepläne ergänzt. Der rheinland-pfälzische Pandemieplan wurde zuletzt im April 2009 aktualisiert.

2009 ist ein Neuer Influenza-Erreger aufgetreten, der zur Auslösung der „Influenzapandemie (H1N1) 2009“, der sogenannten „Schweinegrippe“ geführt hat.

Nach den derzeitigen Erkenntnissen waren Kinder, Jugendliche und gesunde junge Erwachsene bevorzugt betroffen. Da es sich um einen neuen Influenzaerreger handelte, der sich rasch ausbreitete und schwere Verläufe erwartet wurden, wurde durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Juni 2009 die „Pandemie“ ausgerufen, die im November 2009 ihren Höhepunkt erreichte; danach gingen die Erkrankungszahlen rasch zurück, so dass die „Pandemie“ von der WHO am 10. August 2010 offiziell für beendet erklärt werden konnte.
Erfreulicherweise verliefen die Erkrankungen überwiegend sehr milde. Bundesweit erfasste das Robert-Koch-Institut (RKI) als zuständige Fachbehörde mehr als 226.000 Erkrankungsfälle, wobei die tatsächliche Infektionsrate weit höher gelegen haben dürfte. Trotz der überwiegend nur leicht verlaufenden Erkrankungsfälle verstarben bis April 2010 in Deutschland 253 Menschen in Zusammenhang mit einer A H1N1-Infektion, davon wiesen 86% besondere gesundheitliche Risiken auf. Den Gesundheitsämtern in Rheinland-Pfalz wurden von Juni 2009 bis Mai 2010 insgesamt 15.559 Erkrankungen gemeldet und 13 mit der Infektion im Zusammenhang stehende Todesfälle wurden registriert. Derzeit werden die Erfahrungen aus der Pandemie ausgewertet und fließen in die Fortschreibung des Nationalen Pandemieplans sowie die Pandemiepläne der Länder ein. Viele Vorbereitungen haben sich bewährt und die Bevorratung mit antiviralen Medikamenten sowie die Vorsorge zur Beschaffung von Impfstoffen haben sich als grundsätzlich richtig erwiesen. Besonders die Fragen der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit müssen jedoch grundlegend überarbeitet werden.

Der Verlauf der Influenzapandemie (H1N1) 2009 darf nicht darüber hinweg täuschen, dass zukünftig auch wieder Pandemien mit wesentlich schwereren Verläufen auftreten können. Die bisherigen Anstrengungen zur Vorbereitung auf solche Ereignisse werden daher in unvermindertem Maße von allen Verantwortlichen fortgeführt.