Seit dem 01.04.2007 sind Krankenhäuser berechtigt, bestimmte hochspezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen ambulant zu erbringen (gemäß §116 b SGB V).
Die nachfolgende Liste beinhaltet die vom Ministerium als geeignet bestimmten Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz aufgeführt, in denen eine ambulante Behandlung gemäß §116 b SGB V durchgeführt werden darf. Ob das Krankenhaus die entsprechende Ambulanz bereits eingerichtet hat und die Öffnungszeiten/ Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Internet-Auftritt.
Um eine ambulante Versorgung in einem Krankenhaus zu erhalten, benötigen Sie die Überweisung eines Vertragsarztes/einer Vertragsärztin beziehungsweise eines Facharztes/einer Fachärztin.
Mukoviszidose:
Multiple Sklerose:
- Kamillus-Klinik Asbach
- Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
- Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier
Schwere Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen:
- Katholisches Klinikum Mainz
- Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
- Klinikum der Stadt Ludwigshafen
- Sana-Rheumazentrum Bad Kreuznach
Onkologische Erkrankungen:
- Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz:
Patientinnen und Patienten mit folgenden Tumorgruppen: Tumore der Augen (Tumorgruppe 7)

