In Rheinland-Pfalz ist die gesundheitliche Versorgung auf hohem Niveau gewährleistet. Zu den Maßnahmen und Leistungen im Dienst der Gesundheit der Bevölkerung gehört eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausstruktur. Mit dem neuen Landeskrankenhausplan, der gemäß § 7 Abs. 5 Landeskrankenhausgesetz am 5. Oktober 2010 beschlossen wurde, legt die Landesregierung den Grundstein für weitere Verbesserungen des Versorgungsangebotes. Der Landeskrankenhausplan 2010 setzt folgende Schwerpunkte im stationären Bereich:
- Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung im ländlichen Raum,
- die Verbesserung der Versorgung von geriatrischen Patientinnen und Patienten,
- Erprobung interdisziplinärer Versorgungsstrukturen,
- und die Verbesserung des gefäßchirurgischen Angebotes.
Der Landeskrankenhausplan 2010 wurde im Dezember 2010 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und enthält die Bedarfsplanung für die stationäre Akutversorgung in Rheinland-Pfalz bis zum Jahreswechsel 2015/2016

