
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Neue Influenza
Aktuelle Fragen
Die „Neue Influenza“ ist bei einem Schweinebestand in Rheinland-Pfalz aufgetreten, was bedeutet das für die Bevölkerung?
Am 3. Dezember hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) erstmals den Nachweis des H1N1-Influenzavirus bei einem Schweinebestand gemeldet. Dies war bei der großen Zahl erkrankter Menschen durchaus zu erwarten, denn auch Schweine können mit H1N1 angesteckt werden. Ihre Erkrankung ist von einer leichten Infektion der Atemwege begleitet.
Um die Weiterverbreitung des Virus in andere Betriebe zu verhindern, wurde der Betrieb für kurze Zeit gesperrt. Influenza-Virusinfektionen beim Schwein sind weder anzeige- noch meldepflichtig.
Der Befund stellt für den Menschen keine allgemeine Gefährdung dar.
Die Influenza bei infizierten Schweinen kann nicht durch Lebensmittel, z.B. Fleisch oder Fleischerzeugnisse, auf Menschen übertragen werden. Es besteht keine Gefahr beim Verzehr von Schweinefleisch.
Grundsätzlich wäre bei sehr engem Kontakt eine direkte Übertragung der Viren vom Schwein auf den Menschen möglich. Bei Einhaltung der entsprechenden Hygieneempfehlungen besteht jedoch keine größere Übertragungsgefahr. Unabhängig davon wird den Tierhaltern vom MASGFF und MUFV die Impfung gegen H1N1 empfohlen, besonders, nachdem die STIKO am heutigen Tag die Impfempfehlung auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt hat.
