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Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Neue Influenza

Schule und Kindergärten

  1. In der Schulklasse/Gruppe meines Kindes sind Fälle von Schweinegrippe aufgetreten, was ist zu tun?
  2. Kann ein Kleinkind eine Kindertagesstätte besuchen, in der ein Fall von Schweinegrippe aufgetreten ist?
  3. Ist beim Auftreten von Fällen mit der "Neuen Influenza" in Gemeinschaftseinrichtungen mit einer Schließung von Schulen oder Kindergärten zu rechnen?
  4. Kann ein Kind vorsorglich zu Hause bleiben, wenn es in der Schule Krankheitsfälle gibt?
  5. Wie lange ist ein Infizierter ansteckend und wann darf die Gemeinschaftseinrichtung bei einer bekanntenH1N1 Erkrankung wieder besucht werden?

In der Schulklasse/Gruppe meines Kindes sind Fälle von Schweinegrippe aufgetreten, was ist zu tun?

 

Laut Robert-Koch-Institut  hat die pandemische Erkrankungswelle europaweit ihren Höhepunkt überschritten. Seit dem ersten Auftreten im Frühjahr 2009 hat sich das Virus nicht verändert. Die Infektionen verlaufen in der Regel milde und sind nach wenigen Tagen wieder ausgeheilt. Häufig werden auch gar keine Symptome bemerkt und die Diagnose erfolgt zum Beispiel im Rahmen von Studien und Umgebungsuntersuchungen. In Deutschland und in Rheinland-Pfalz sind bisher nur sehr wenige schwere Krankheitsverläufe zu verzeichnen. Inzwischen ist auch die für diese Jahreszeit übliche Erkältungswelle, die durch andere Viren verursacht wird, im Gange. Es ist trotz aktuell geringer Kranheitsaktivität damit zu rechnen, dass sich Kinder  auch mit H1N1 infizieren. Dies stellt in der Regel für gesunde Menschen keine besondere gesundheitliche Gefährdung dar.
Die empfohlenen allgemeinen Hygienemaßnahmen sollen in dieser Jahreszeit grundsätzlich in den Einrichtungen eingehalten werden. In den Gemeinschaftseinrichtungen sind darüber hinaus in der Regel keine besonderen  Maßnahmen erforderlich.

 

Kann ein Kleinkind eine Kindertagesstätte besuchen, in der ein Fall von Schweinegrippe aufgetreten ist?

Beim Auftreten von Einzelfällen in Kindertageseinrichtungen müssen in aller Regel keine besonderen Maßnahmen in den Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder ergriffen werden. Wenn bei einem ungeimpften Kind unter 2 Jahren zusätzliche gesundheitliche Risikofaktoren vorliegen, ist den Eltern unter Umständen anzuraten, ihr Kind bis zu einer Woche nach dem Auftreten des letzten Erkrankungsfalles zu Hause zu behalten. Dies ist von den Eltern in Absprache mit dem behandelnden Kinderarzt zu entscheiden. Das gilt auch bei der saisonalen Influenza.
Die empfohlenen allgemeinen Hygienemaßnahmen sollen in dieser Jahreszeit grundsätzlich in den Einrichtungen eingehalten werden.

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Ist beim Auftreten von Fällen mit der „Neuen Influenza“ in Gemeinschaftseinrichtungen mit einer Schließung von Schulen oder Kindergärten zu rechnen?

Aufgrund der aktuellen Ausbreitungssituation sind Schließungen von Gemeinschaftseinrichtungen  wegen der „Neuen Influenza“ nicht  zu erwarten . Ob und wann es zur erneuten Krankheitswelle mit Neuer Grippe kommt, lässt sich aber  nach wie vor nicht sicher vorhersagen  Nur bei sehr hoher Krankheitslast in einzelnen Klassen oder KITA-Gruppen kann es im Einzelfall sinnvoll sein, einzelne Klassen oder Gruppen zu schließen, zum Beispiel wenn sich kein geregelter Unterrichtsbetrieb mehr aufrechterhalten lässt oder wenn das Gesundheitsamt es aus sonstigen Gründen in Absprache mit den Trägern der Einrichtungen für angezeigt hält.
Und das wichtigste ist nach wie vor "Hände Waschen".
Eine weitere wichtige Regel ist: Kranke Kinder, besonders wenn sie einen fieberhaften Infekt haben, gehören ins Bett und nicht in die Gemeinschaftseinrichtung. Eine Wiederzulassung, auch ohne ärztliches Attest, ist möglich wenn die Kinder wieder fit sind und mindestens einen fieberfreien Tag hinter sich haben. Das gleiche gilt natürlich auch für erkrankte Erzieher/innen und das Lehrpersonal. Eine  Impfung der wirksamste und sicherste Schutz vor einer Influenza. Die ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut empfiehlt seit Dezember 2009 die Impfung für alle Personen im Alter von mehr als 6 Monaten, eine einmalige Impfung reicht aus.

 

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Kann ein Kind vorsorglich zu Hause bleiben, wenn es in der Schule Krankheitsfälle gibt?

Nein. Das liegt nicht im Ermessen der Eltern. Für alle Kinder gilt die Schulpflicht, solange die Schulleitung oder die zuständigen Behörden keine anderen Regelungen treffen.

Wie lange ist ein Infizierter ansteckend und wann darf die Gemeinschaftseinrichtung bei einer bekanntenH1N1 Erkrankung wieder besucht werden?

Die Ausscheidung von Viren kann bei der Neuen Influenza wie bei der saisonalen Influenza bereits wenige Stunden vor Auftreten der klinischen Symptomatik beginnen und besteht danach gewöhnlich für 1 bis 5 Tage fort. Mit zunehmender Zeit wird die Menge der ausgeschiedenen Viren immer geringer und reicht dann oft für die Ansteckung anderer Personen nicht mehr aus. Als Faustregel gilt, dass die Ansteckungsfähigkeit in der akuten Fieberphase am größten ist und mit der Schwere der Symptome korreliert.
Nach aktuellen Erkenntnissen ist in der Regel dann nicht mehr von einer relevanten Ansteckungsfähigkeit auszugehen, wenn man 1 Tag lang fieberfrei war und keine Krankheitssymptome mehr hatte. Daher kann nach einem fieberfreien Tag auch die Tätigkeit in der Gemeinschaftseinrichtung wieder aufgenommen werden bzw. die Schule oder die Kindertagesstätte wieder besucht werden.
Beschäftigte in Kindertagesstätten sollten vorsorglich mindestens 7 Tage nach Symptombeginn nicht mit der Betreuung von ungeimpften Kindern unter 2 Jahren beschäftigt werden.
Beachten Sie die wichtigsten Hygieneregeln!
Wenn Sie erkrankt sind oder eine erkrankte Person zu Hause pflegen, werden Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes oder von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt über folgende wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln zu Hause beraten:

  • Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich 20 bis 30 Sekunden mit Seife, auch zwischen den Fingern, vor allem vor und nach jedem Kontakt mit dem Kranken. Vermeiden Sie es, die Schleimhäute von Mund, Augen und Nase zu berühren. 
  • Halten Sie beim Husten Abstand zu anderen Personen. Husten und niesen Sie in ein Einmaltaschentuch oder in den Ärmel, nicht in die Hände! Das Einmaltaschentuch sollte sofort in einer Abfalltüte entsorgt werden.
  • Die kranke Person sollte möglichst in einem getrennten Zimmer schlafen.
  • Lüften Sie geschlossene Räume 3 bis 4 Mal täglich für jeweils 10 Minuten. Die Zahl der Viren in der Luft wird verringert, ein Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute verhindert. 

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