Impfungen sind der wirksamste Schutz vor ansteckenden Krankheiten. Seit Jahren wird gegen die saisonale Grippe geimpft. Seit Ende September 2009 ist der Impfstoff gegen die saisonale Influenza erhältlich. Ministerin Dreyer hat sich im Rahmen der jährlich im Landtag stattfindenden Auftaktveranstaltung zur Impfkampagne wieder gegen die Influenza impfen lassen und auch die rheinland-pfälzische Bevölkerung eindringlich zur Impfung aufgerufen.
Die Impfung gegen die saisonale Grippe schützt aber nicht gegen die Neue Grippe A/H1N1.
Auch gegen den Erreger der Neuen Grippe wurde ein Impfstoff entwickelt, der seit dem 29. September 2009 von den europäischen Behörden zugelassen ist. Er enthält Bestandteile des "Neuen Grippevirus A/H1N1" und funktioniert im Prinzip wie jeder andere Grippeimpstoff. Daneben ist ihm ein Wirkverstärker (Adjuvanz) zugefügt. Durch den Wirkverstärker soll beim Impfen ein breiterer Immunschutz erzeugt werden, so dass auch noch ein Schutz besteht, wenn sich das Virus weiter verändern sollte.
Bei einer Pandemie ist vorrangiges Ziel, die medizinische Versorgung und öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten sowie die Zahl der Ansteckungen und besonders schweren Krankheitsverläufe in der Bevölkerung zu senken. Darum wurde zuerst denjenigen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben oder beruflich engen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben, eine Impfung angeboten.
Gemäß der aktuellen Empfehlung der ständige Impfkommission (STIKO sollen sich darüber hinaus möglichst viele Menschen impfen lassen. Das bedeutet, dass sich neben den vorrangig zu impfenden Personen mit chronischen Krankheiten der Atmungsorgane oder chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenkrankheiten sowie medizinischem Personal auch Personen ohne Vorerkrankungen impfen lassen sollten.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Spritze für eine erfolgreiche Impfung in allen Altersgruppen ausreichend.
In Rheinland-Pfalz kann man sich bei angemeldeten Impfärztinnen und-ärzten impfen lassen. Die Listen der rheinland-pfälzischen Impfpraxen finden Sie direkt unter www.pandemie.rlp.de (rechte Spalte). Sie können auch bei den Krankenkassen, den örtlichen Gesundheitsämtern erfragt oder unter oder über die „Onlinesuche" abgerufen werden. Die Kosten für die Impfung werden von allen Kassen und sonstigen Leistungsträgern für alle Bürgerinnen und Bürger übernommen. Für einen Arzttermin wegen einer Impfung fallen keine Praxisgebühren an.
Für Schwangere ist ein gesonderter Impfstoff bei angemeldeten Gynäkologinnen und Gynäkologen verfügbar, die an der Impfkampagne teilnehmen. Auch diese Liste kann wie oben abgerufen werden.
Derzeit sind circa 1300 Impfpraxen und 119 gynäkologische Praxen für die Impfung von Schwangeren unter Angabe der Facharztbezeichnung in die Liste der Impfpraxen eingetragen.
Die freiwillige Impfung ist ein Angebot, sich schützen zu können. Eine Impfpflicht besteht nicht!
Weitere aktuelle Informationen für die Allgemeinbevölkerung und für medizinische Fachleute zur Neuen Influenza, zum Impfstoff und dem Impfkonzept in Rheinland-Pfalz finden sich in der Rubrik Links und Downloads.
Weitere aktuelle Informationen für die Allgemeinbevölkerung und für medizinische Fachleute zur Neuen Influenza, zum Impfstoff und dem Impfkonzept in Rheinland-Pfalz finden sich in der Rubrik Links und downloads.
Bei den FAQ’s für Fachleute können Ärztinnen und Ärzte auch erfahren, an wen sie sich zu wenden haben, wenn sie sich jetzt noch an der rheinland-pfälzischen Impfkampagne beteiligen wollen oder an wen man sich als medizinisches Personal wegen eines Impfwunsches wenden kann.

