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Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Neue Influenza

Fragen zur Impfung

  1. Ist eine Impfung gegen die Neue Grippe A H1N1 (Schweinegrippe) überhaupt sinnvoll?
  2. Wo und wann kann ich mich impfen lassen?
  3. Wer soll geimpft werden?
  4. Bin ich zur Impfung verpflichtet?
  5. Ist der Impfstoff sicher?
  6. Wie lange dauert es, bis ein Impfschutz aufgebaut ist?
  7. Wie oft muss ich mich impfen lassen?
  8. Was sind Wirkverstärker (Adjuvantien), über die man jetzt so viel in der Presse hört?
  9. Mit welchen Impfreaktionen ist zu rechnen?
  10. Können mögliche Nebenwirkungen des Impfstoffs ausgeschlossen werden?
  11. Wie verhalte ich mich, wenn mir ungewöhnliche Impfreaktionen auffallen?
  12. Muss ich mich impfen lassen, auch wenn ich die Neue Influenza schon hatte?
  13. Muss ich mich impfen lassen, wenn die gegenwärtige Welle der Neuen Influenza ihren Scheitelpunkt bereits erreicht hat?
    Wer sollte nicht geimpft werden?
  14. Ist die Kostenübernahme durch die Kassen im Land geregelt?
  15. Ist eine gleichzeitige Impfung gegen die neue Grippe A H1N1 und die saisonale Grippe möglich?
  16. Bietet die herkömmliche Impfung gegen die saisonale Grippe Schutz vor der neuen Grippe A H1N1?
  17. Was sollten Schwangere zu der Impfung gegen H1N1 wissen?
  18. Mit welchem Impfstoff können Schwangere geimpft werden?
  19. Was ist bei der Impfung von Kindern unter 10 Jahren zu beachten?
  20. Wer haftet bei möglichen Impfschäden?
  21. Kann ich gegen die Neue Grippe geimpft werden, wenn ich gerinnungshemmende Medikamente einnehmen muss?
  22. Warum ist eine Impfung gegen Pneumokokken zusätzlich sinnvoll?

Ist eine Impfung gegen die Neue Grippe A H1N1 (Schweinegrippe) überhaupt sinnvoll?

Ja. Wie bei anderen Krankheiten auch (z. B. Diphtherie, Kinderlähmung) ist auch bei der Neuen Grippe die Impfung der wirksamste und sicherste Schutz. Niemand kann den weiteren Verlauf der Neuen Grippe vorhersehen. Bereits jetzt kommt es in Einzelfällen – vor allem bei Personen, die eine besondere Gefährdung aufweisen, auch zu sehr schweren Krankheitsverläufen. Grippeviren können sich zudem leicht verändern und dann allgemein schwerere Krankheiten verursachen.

Wo und wann kann ich mich impfen lassen?

Die Impfungen haben am 26. Oktober 2009 begonnen. Die Impfaktion wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 abgeschlossen sein.
Die Liste der rheinland-pfälzischen Impfpraxen steht auf der Homepage des Gesundheitsministeriums zur Verfügung und wird regelmäßig aktualisiert. www.pandemie.rlp.de
Wenn die eigene Hausärztin, der eigene Hausarzt nicht impft, können sich die Bürgerinnen und Bürger anhand der Liste erkundigen, an welchen Arzt, welche Ärztin in der jeweiligen Region sie sich wegen einer Terminanmeldung wenden können.

Wer soll geimpft werden?

Unter Berücksichtigung der  Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) waren zunächst vorrangig das

  • medizinische Personal, Feuerwehr und Polizei
  • Bevölkerungsgruppen mit besonderen Risikofaktoren  (z.B.: chronische Erkrankungen zum Beispiel der Atemwege, des Herz-Kreislaufsystems oder des Stoffwechsels)  ab einem Alter von 6 Monaten
  • Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel

zur Impfung aufgerufen.

Mit erneuter Empfehlung vom Dezember 2009 ist nun die gesamte Bevölkerung in die Impfempfehlung eingeschlossen, wobei in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe um die zeitliche Reihenfolge und Abstufung der Gruppen wie folgt gebeten wird:

  • Haushaltskontaktpersonen, die eine mögliche Risikoquelle für ungeimpfte Risikopersonen (besonders Säuglinge unter 6 Monaten, chronisch Kranke, Schwangere) sein können
  • alle übrigen Personen ab dem Alter von 6 Monaten bis 24 Jahren
  • alle übrigen Personen ab dem Alter von 25 bis 59 Jahren
  • alle übrigen Personen ab 60 Jahre.

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Bin ich zur Impfung verpflichtet?

Jeder kann für sich selbst entscheiden, ob er sich impfen lassen will. Es gibt keine Impfpflicht, sondern ein Impfangebot. Im Zweifel kann man sich ärztlich beraten lassen.

Ist der Impfstoff sicher?

Impfstoffe unterliegen wie alle übrigen Arzneimittel der Zulassungspflicht gemäß Arzneimittelgesetz. Im Zulassungsverfahren werden neben der pharmazeutischen Qualität die Wirksamkeit  und Unbedenklichkeit durch die nationale und europäische Zulassungsbehörde überprüft. Dass der Impfstoff am 1.10.2009 in einem sogenannten „beschleunigten“ Verfahren zugelassen wurde, bedeutet keinesfalls den Verzicht auf notwendige Daten aus klinischen Studien. Diese Daten wurden zuvor mit einem für die Vogelgrippe (H1N5-Antigen) entwickelten Impfstoff erhoben, und durch die Daten eines H1N1-Antigen enthaltenden Impfstoffes ergänzt.

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Wie lange dauert es, bis ein Impfschutz aufgebaut ist?

Nach 2 bis längstens 3 Wochen hat der Körper einen ausreichenden Immunschutz aufgebaut.

Wie oft muss ich mich impfen lassen?

Nach Auswertung aktueller klinischer Studien hat das Robert-Koch-Institut in Abstimmung mit dem Paul-Ehrlich-Institut am 3. Dezember 2009 eine neue Dosierungsempfehlung veröffentlicht. Danach sind in den bisherigen Studien in allen Altersgruppen bereits nach einer einmaligen Impfung ausreichend hohe Schutztiter gefunden worden:

Kinder von 6 - 35 Monaten: 1 Impfung mit jeweils der halben Erwachsenendosis

Kinder von 3 – 9 Jahren: 1 Impfung mit jeweils der halben Erwachsenendosis

Kinder ab 10 Jahre: 1 Impfung mit einer Erwachsenendosis

Alle Personen ab 18 Jahre: 1 Impfung mit einer Erwachsenendosis.

Die Fachbehörden behalten sich allerdings weiterhin vor, dass diese Empfehlungen noch einmal geändert werden könnten, wenn neuere Studienergebnisse dies erforderlich machen sollten. Das könnte nach deren Meinung am ehesten für die Empfehlung für Kinder zutreffen, da derzeit nicht sicher abschätzbar sei, wie lange bei ihnen die Schutzwirkung vorhält.
Eine 2. Impfung kann noch bis zu 6 Monate nach der ersten Impfung gegeben werden.

Was sind Wirkverstärker (Adjuvantien), über die man jetzt so viel in der Presse hört?

Von den Ländern wurde für die deutsche Bevölkerung von der Firma GlaxoSmithKline der Impfstoff „Pandemrix® beschafft, der einen Wirkverstärker, ein sogenanntes „Adjuvanz“ enthält. Durch diesen Zusatz wird eine verstärkte Immunantwort des Körpers hervor gerufen, mit der gleichzeitig auch ein breiterer Schutz vor veränderten Virusvarianten entsteht. Dies ist gerade bei einer Pandemischen Impfung gegen ein Neues Influenza-Virus erwünscht, da bei zunehmender Ausbreitung des Virus Veränderungen auftreten können.
Durch den Wirkverstärker können die „üblichen“ Reaktionen auf eine Impfung verstärkt werden, das sind meist lokale Reaktionen, wie Rötungen, Schmerz oder Schwellung an der Impfstelle aber auch vorübergehende Reaktionen wie Fieber oder Abgeschlagenheit. Schwerwiegende oder länger anhaltende Nebenwirkungen durch diesen Zusatz sind jedoch nicht zu erwarten.

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Mit welchen Impfreaktionen ist zu rechnen?

Grundsätzlich sind die Reaktionen zu erwarten, die auch bei der herkömmlichen jährlichen Grippeimpfung auftreten. Hier werden am häufigsten genannt: Fieber, Kopfschmerzen und Schmerzen an der Impfstelle (lokale Reaktionen). Gelegentlich treten auch Gelenk- und Muskelschmerzen auf sowie Missempfindungen im Sinne von Kribbeln, Jucken, Schüttelfrost, oder Übelkeit. Diese Symptome zeigen eine Reaktion des Immunsystems an und sind daher Anzeichen für die gewünschte Impfreaktion. Sie gehen in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Tagen vorüber.
Eine Änderung der Art dieser Nebenwirkungen ist bei den Impfstoffen gegen die Neue Influenza nicht  beobachtet worden und wird nicht erwartet. Bekannt ist, dass mit Wirkverstärkern versetzte (adjuvantierte) Impfstoffe vermehrt zu Lokalreaktionen (Rötung, Schwellung an der Impfstelle) und Fieber führen können, es aber nicht zu lang anhaltenden oder schwer wiegenden Nebenwirkungen kommt.
Über Einzelheiten zu häufigen und seltenen Nebenwirkungen des Neuen Impfstoffs kann man sich auch im Internet beim Paul-Ehrlich-Institut informieren.

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Können mögliche Nebenwirkungen des Impfstoffs ausgeschlossen werden?

Es ist nicht auszuschließen, dass bei millionenfacher Anwendung eines neuen Arzneimittels bislang unerwartete, nur sehr selten auftretende Nebenwirkungen entdeckt werden könnten, die im Rahmen der Studien mit begrenzten Teilnehmerzahlen nicht beobachtet werden konnten.
Die Erfassung und Bewertung von Nebenwirkungsmeldungen während der Anwendung der Influenza A/H1N1-Impfstoffe ist daher von besonderer Bedeutung. Hierfür sind weltweit, auch in Deutschland, entsprechende Überwachungsinstrumente aufgebaut worden.

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Wie verhalte ich mich, wenn mir ungewöhnliche Impfreaktionen auffallen?

Wenn unerwartete Nebenwirkungen nach einer Impfung auftreten, soll man sich an seinen Impfarzt, -ärztin oder Hausarzt, -ärztin wenden. Alle Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung an das Gesundheitsamt zu melden.

Muss ich mich impfen lassen, auch wenn ich die Neue Influenza schon hatte?

Nach Einschätzung der Fachbehörden hat die pandemische Erkrankungswelle ihren Höhepunkt in ganz Europa überschritten.

Aus individualmedizinischer Sicht gilt, dass bei gegebener Indikation auch eine späte Impfung empfehlenswert ist, denn es ist davon auszugehen, dass das Neue Influenzavirus A (H1N1) auch in Zukunft weiter in Europa verbreitet sein wird, so dass eine Impfung auch gegen künftige Infektionen mit dem Virus schützen kann. Insbesondere die Impfung der vorrangigen STIKO-Indikationsgruppen wird daher nach wie vor empfohlen, weil so das größte präventive Potenzial sowohl für die zu impfende Person als auch für die Bevölkerung erzielt werden kann.

 

Muss ich mich impfen lassen, wenn die gegenwärtige Welle der Neuen Influenza ihren Scheitelpunkt bereits erreicht hat?

Nach Einschätzung der Fachbehörden hat die pandemische Erkrankungswelle ihren Höhepunkt in ganz Europa überschritten.

Auch aus individualmedizinischer Sicht gilt, dass bei gegebener Indikation auch eine späte Impfung empfehlenswert ist, denn es ist davon auszugehen, dass das Neue Influenzavirus A (H1N1) auch in Zukunft weiter in Europa verbreitet sein wird, so dass eine Impfung auch gegen künftige Infektionen mit dem Virus schützen kann. Insbesondere die Impfung der vorrangigen STIKO-Indikationsgruppen wird daher nach wie vor empfohlen, weil so das größte präventive Potenzial sowohl für die zu impfende Person als auch für die Bevölkerung erzielt werden kann.

Wer sollte nicht geimpft werden?

Nicht geimpft werden sollte, wer an einer akuten behandlungspflichtigen Erkrankung mit Fieber leidet. Die Impfung sollte dann so schnell wie möglich nach Abklingen der Erkrankung nachgeholt werden. Ebenfalls sind bekannte allergische und Überempfindlichkeitsreaktionen auf Bestandteile des Impfstoffes Gründe, eine Impfung unter Umständen zu verschieben oder überhaupt nicht durchzuführen. Dazu berät im Einzelnen der Impfarzt bzw. die Impfärztin.

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Ist die Kostenübernahme durch die Kassen im Land geregelt?

Die Kosten für die Impfung werden für alle rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürgern von den Krankenkassen bzw. sonstigen Leistungserbringern übernommen. Das gilt auch für Privatpatientinnen und -patienten sowie Beihilfeempfängerinnen und -empfänger, die bei dieser Impfung nicht in Vorleistung treten müssen. Für den Besuch beim Impfarzt nur wegen einer Impfung fallen keine Praxisgebühren an.

Ist eine gleichzeitige Impfung gegen die neue Grippe A H1N1 und die saisonale Grippe möglich ?

Die Impfstoffe gegen saisonale und Neue Influenza A H1N1 können theoretisch gleichzeitig verimpft werden, da es sich in beiden Fällen um Tot-Impfstoffe handelt. Sie sollten nach den aktuellen fachlichen Empfehlungen jedoch vorzugsweise getrennt verabreicht werden, möglichst im Abstand von mindestens 2 Wochen. Auf diese Weise kann sicher ausgeschlossen werden, dass es durch eine gleichzeitige Gabe beider Impfungen nicht zum verstärkten Auftreten vorübergehender Nebenwirkungen kommen kann.

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Bietet die herkömmliche Impfung gegen die saisonale Grippe Schutz vor der neuen Grippe A H1N1?

Aufgrund der aktuellen Datenlage ist davon auszugehen, dass die saisonale Grippeimpfung keinen Schutz vor dem neuen Virus A H1N1 bietet.

Was sollten Schwangere zu der Impfung gegen H1N1 wissen?

Schwangere haben gegenüber der Normalbevölkerung ein höheres Risiko durch Influenzaviren ernsthafte Krankheitsverläufe zu entwickeln. Das liegt an zahlreichen Vorgängen, die in einer Schwangerschaft die Eigenschaften des Körpers und damit auch des Immunsystems verändern. Das Risiko für das Auftreten von Komplikationen steigt mit der Schwangerschaftsdauer. Das gilt für H1N1, aber auch für andere Influenza-Viren.
Dieses Risiko Schwangerer für schwerere Verläufe ist grundsätzlich auch für Erkrankungen durch saisonale Influenza-Viren gegeben, die jedes Jahr bei uns  zur Grippewelle führen. In den USA wird Schwangeren daher bereits seit Jahren die saisonale Influenzaimpfung empfohlen. Hinweise zum vermehrten Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen nach der Impfung von Schwangeren hat es dabei nicht gegeben.
Die Impfung kann ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel gegeben werden.

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Mit welchem Impfstoff können Schwangere geimpft werden?

Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bis zum Vorliegen weiterer Daten, Schwangere möglichst mit einem Impfstoff ohne Wirkverstärker zu impfen.

Für die Impfung Schwangerer  steht seit Dezember 2009 zusätzlich der Impfstoff „CSL  H1N1 Pandemic Influenza Vaccine“ zur Verfügung, der keine Wirkverstärker oder Zusatzstoffe enthält.
Der Impfstoff Pandemrix® der Firma GSK, den es seit Ende Oktober für die Neue Grippe in Deutschland gibt, ist grundsätzlich auch für die Impfung von Schwangeren zugelassen.

Der Impfstoff enthält allerdings zusätzlich sogenannte Wirkverstärker. Die Zulassungsstudien haben keine Hinweise auf mögliche schädigende Folgen durch diesen Zusatz erbracht, so dass die Zulassung auch für Schwangere gilt, aber es gibt bisher keine Erfahrungen zu Impfungen mit Wirkverstärkern bei Schwangeren.

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Was ist bei der Impfung von Kindern unter 10 Jahren zu beachten?

Kinder können ab dem Alter von 6 Monaten geimpft werden.

Nach Auswertung aktueller klinischer Studien hat das Robert Koch-Institut in Abstimmung mit dem Paul-Ehrlich-Institut am 3. Dezember 2009 eine neue Dosierungsempfehlung veröffentlicht. Danach sind in den bisherigen Studien in allen Altersgruppen bereits nach einer einmaligen Impfung ausreichend hohe Schutzwerte gefunden worden:

  • Kinder von 6 - 35 Monaten: 1 Impfung mit jeweils der halben Erwachsenendosis
  • Kinder von 3 – 9 Jahren: 1 Impfung mit jeweils der halben Erwachsenendosis
  • Kinder ab 10 Jahre: 1 Impfung mit einer Erwachsenendosis

Die Fachbehörden behalten sich allerdings weiterhin vor, dass diese Empfehlungen noch einmal geändert werden könnten, wenn neuere Studienergebnisse dies erforderlich machen sollten. Das könnte nach deren Meinung am ehesten für die Empfehlung für Kinder zutreffen, da derzeit nicht sicher abschätzbar sei, wie lange bei ihnen die Schutzwirkung vorhält.

Eine 2. Impfung kann noch bis zu 6 Monate nach der ersten Impfung gegeben werden. 

Wer haftet bei möglichen Impfschäden?

Die Impfung gegen die Neue Influenza gehört zu den öffentlich empfohlenen Impfungen in Rheinland-Pfalz. Damit haftet das .Land, wie bei anderen öffentlich empfohlenen Impfungen auch, für eventuell auftretende Impfschäden.

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Kann ich gegen die Neue Grippe geimpft werden, wenn ich gerinnungshemmende Medikamente einnehmen muss?

Die Anzahl der Patientinnen und Patienten unter Therapie mit oralen Antikoagulantien bei den verschiedensten Grunderkrankungen hat in den letzten Jahren zugenommen. In der Fachinformation von Marcumar® (Phenprocoumon) heißt es unter dem Punkt Gegenanzeigen/ Besondere Vorsichtshinweise: "Intramuskuläre Injektionen dürfen unter Phenprocoumon-Therapie aufgrund der Gefahr massiver Einblutung in die Muskulatur nicht erfolgen". Dennoch muss nicht grundsätzlich auf eine Impfung verzichtet werden.
Eine generelle Empfehlung, wie im Einzelfall zu handeln ist, kann den Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts zufolge  derzeit nicht gegeben werden.
Die ideale Vorgehensweise muss individuell in einem Gespräch zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient gefunden werden!

Warum ist eine Impfung gegen Pneumokokken zusätzlich sinnvoll?

Viele Todesfälle in vorausgegangenen Grippeepidemien waren nicht auf das Grippevirus selbst, sondern auf Lungenentzündungen im Rahmen einer Zweitinfektion durch Pneumokokken-Bakterien zurück zu führen. Eine Pneumokokken-Impfung schützt gegen eine bakterielle Pneumonie nach Grippeerkrankungen.
Die STIKO empfiehlt die generelle Impfung gegen Pneumokokken für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr und für Personen über 60 Jahre .