Am 18. August 2006 wurden die bisherigen EU-Antidiskrimiierungsrichtlinien Richtlinien in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Damit sind Gleichstellungsrechte für behinderte Menschen im Zivilrecht verankert. Beispielsweise bei Pauschalreisen oder dem Besuch einer Gaststätte, dem Abschluss von privaten Versicherungen oder bei der Anmietung von Wohnungen haben behinderte Menschen nun die Möglichkeit, gegen die Verursacherinnen und Verursacher von Diskriminierungen zu klagen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In Folge des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder stellt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgrund seiner Wirkung im Zivilrecht die dritte Säule der Gleichstellungsgesetzgebung für behinderte Menschen dar.
Weitere Informationen zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz finden Sie auf der Webseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

