Im Amsterdamer Vertrag von 1999 hat die Europäische Union den Schutz vor Benachteiligung aufgrund des Merkmals Behinderung aufgenommen. Zur Umsetzung der Antidiskriminierungsregelungen wurden in der Folge vier EU-Richtlinien verabschiedet, die Benachteiligungen im Bereich Beschäftigung verhindern und den diskriminierungsfreien Zugang zu Gütern, Dienstleistungen und Wohnraum sichern sollen.
Die EU-Kommission hat zur weiteren Vereinheitlichung von Antidiskriminierungsregelungen in allen Mitgliedsstaaten im Juli 2008 den Entwurf einer neuen EU-Antidiskriminierungsrichtlinie vorgelegt. Viele der darin vorgesehenen Regelungen sind bereits im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 enthalten, das einen unterschiedlosen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Merkmale Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität vorsieht. Auf nationaler Ebene sind in Deutschland damit bereits die wesentlichen Lücken des geltenden EU-Antidiskriminierungsrechts geschlossen.
In dem Entwurf der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie wird die Umsetzung "angemessener Vorkehrungen" besonders aufgegriffen und präzisiert. Gemeint ist, dass von vorneherein Maßnahmen ergriffen werden müssen, die es Menschen mit Behinderungen erlauben, gleichberechtigt ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten auszuüben und zu genießen. Konkret wird damit ein diskriminierungsfreier Zugang zu Gütern, Dienstleistungen, Gesundheitsdiensten etc. gefordert. Dazu gehört zum Beispiel die Überwindung baulicher oder kommunikativer Barrieren (Rampen, barrierefreies Internet), so lange damit keine unverhältnismäßigen Mehrbelastungen verbunden sind.
Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagene Vereinheitlichung des Rechtsrahmens zum Schutz vor Diskriminierung auf europäischer Ebene. Damit wird die Gleichbehandlung und Mobilität in der Europäischen Union verbessert und die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen stärker beachtet. Das Europäische Parlamen hat in seiner Sitzung am 2. April 2009 den Entwurf der Kommission gebilligt und durch eigene Vorschläge ergänzt. Die Ergebnisse der Beratungen zu der neuen EU-Richtlinie werden voraussichtlich unter der schwedischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2009 zur Entscheidung kommen.

