Am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen als erste Menschenrechtskonvention in diesem Jahrhundert das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet hat. Die Konvention präzisiert und ergänzt menschenrechtliche Standards unter dem besonderen Blickwinkel der Menschen mit Behinderung. Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereichung in der Gesellschaft verstanden. Dieses Verständnis von Behinderung beruht auf dem „sozialen Modell“ von Behinderung. Danach zählen zu den Menschen mit Behinderungen „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“
Der Grundgedanke der sozialen Inklusion, der vollen und wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe und Einbeziehung behinderter Menschen, ist in der UN-Behindertenrechtskonvention deutlicher und konsequenter enthalten als in den bisherigen Menschenrechtskonventionen. Es geht nicht nur darum, innerhalb bestehender Strukturen Raum für behinderte Menschen zu schaffen, sondern gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten und zu verändern, dass sie der Vielfalt menschlicher Lebenslagen - gerade auch von Menschen mit Behinderungen - von Anfang an besser gerecht werden.
In Rheinland-Pfalz will die Landesregierung unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung die UN-Behindertenrechtskonvention mit Hilfe eines Aktionsplans umsetzen. Dabei ist es Aufgabe des Aktionsplans, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention möglichst umfassend in allen Politikfeldern umzusetzen. Dazu werden konkrete Maßnahmen sowie Zuständigkeiten identifiziert und benannt. Mehr Informationen zum Aktionsplan der Landesregierung finden Sie auf der Webseite www.un-konvention.rlp.de.

