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Panoramabild Soziales - viele ineinandergreifende Hände
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Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen

Politik für behinderte Menschen ist nicht nur die Aufgabe eines Ministeriums der Landesregierung. Sie berührt, eingebettet in die Sozialpolitik, Fragen der Erziehung, der Bildung, des Wohnungsbaus sowie der Verkehrs- und Wirtschaftspolitik. Moderne Behindertenpolitik ist heute mehr denn je eine Querschnittsaufgabe der Landesregierung.

Dies kommt auch durch die Berufung eines Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen zum Ausdruck. Die Aufgabe des Landesbeauftragten besteht darin, die besonderen Problemlagen behinderter Menschen bewusst zu machen und ihre Interessen in der Landesregierung offensiv zu vertreten. Benachteiligungen behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen aufgedeckt und Schritt für Schritt beseitigt werden.

Der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz ist auch Vorsitzender des Landesbeirates für die Belange behinderter Menschen. Seit 1992 berät der Beirat die Landesregierung in Fragen der Politik für behinderte Menschen. Die Ministerien, die Staatskanzlei und die Landesvertretung haben den Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen bei der Erstellung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und bei sonstigen Vorhaben anzuhören, soweit diese für behinderte Menschen von besonderer Bedeutung sind. Das Gremium tagt in der Regel drei Mal im Jahr und bei Bedarf auch öfter. Die Geschäftsordnung und alle Protokolle finden Sie auf den Internetseiten des Landesbeauftragten www.lb.rlp.de.