Das Projekt "Selbst bestimmen - Hilfe nach Maß für behinderte Menschen" wurde initiiert, um neue Wege in der Hilfe für Menschen mit Behinderung zu erproben. Es ist seit 1. Juli 2004 flächendeckend eingeführt. Die Hilfeleistung soll gezielter und individueller den berechtigten Wünschen behinderter Menschen nach einem selbstbestimmten Leben entgegenkommen. Selbstbestimmt leben bedeutet, dass Menschen mit Behinderung unter Beachtung ihrer Bedürfnisse und Fähigkeiten die Möglichkeit haben, Entscheidungen, die sich auf ihr Leben auswirken, weitestgehend eigenverantwortlich zu treffen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die vorhandenen Strukturen in der Hilfe für Menschen mit Behinderung überprüft und - wo nötig - reformiert werden. Selbst bestimmt leben bedeutet somit als Mensch mit seinen Wünschen. Bedürfnissen und Träumen ernst genommen zu werden. Menschen mit Behinderung bestimmen selbst, was ihnen wichtig ist. Selbst bestimmen heißt aber nicht unbedingt alles selber machen zu können, denn die Behinderung kann die Selbstständigkeit des einzelnen Menschen einschränken ohne ihm seine Selbstbestimmung zu nehmen.
Persönliches Budget
Im Mittelpunkt dieses Konzepts der Landesregierung steht das "Persönliche Budget", mit dem sich der einzelne Mensch mit Behinderung die Leistungen einkaufen kann, die er benötigt. Und er kann sie dort einkaufen, wo er es für sinnvoll erachtet.
Das Persönliche Budget richtet sich in erster Linie an Menschen mit Lernschwierigkeiten, Suchterkrankungen, psychischen oder körperlichen Behinderungen, Menschen, die in Heimen leben oder die vor der Wahl stehen, in ein Heim zu ziehen oder Unterstützungsleistungen durch das "Betreute Wohnen" zu erhalten. Die Personen, die sich für das persönliche Budget entscheiden, erhalten Geldleistungen nach ihrem persönlichen Hilfebedarf. Der Einzelne entscheidet alleine oder gemeinsam mit der Person, die für ihn die gesetzliche Betreuung übernommen hat, in eigener Verantwortung, wie er mit diesen Mitteln seine soziale Teilhabe am gesellschaftlichen stärken kann. Der persönliche Unterstützungsbedarf wird mit der Hilfe suchenden Person im Rahmen der individuellen Teilhabeplanung ermittelt. Das persönliche Budget orientiert sich in der Höhe an diesem individuellen Bedarf. Weitere Informationen zur Individuellen Teilhabeplanung.
Das Persönliche Budget „Hilfe nach Maß“ stellt eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch dar und wird ausschließlich von den Trägern der Sozialhilfe gewährt.
Die Höhe des Persönlichen Budgets wird im Einzelfall nach Stundensätzen berechnet.
Mit dem Projekt "Selbstbestimmt leben - Hilfe nach Maß für behinderte Menschen" war Rheinland-Pfalz Vorreiter bei der Entwicklung Persönlicher Budgets. Nicht zuletzt aufgrund der positiven Erfahrungen mit Persönlichen Budgets in Rheinland-Pfalz wurden in zahlreichen Bundesgesetzen, beispielsweise SGB IX, SGB XI und SGB XII persönliche Budgets aufgenommen.
Seit dem 1.1.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget nach Bundesrecht (§ 17 SGB IX und § 57 SGB XII). Es kann trägerübergreifend gewährt werden, d. h. es können auch Leistungen anderer Leistungsträger (SGB V, SGB VI, SGB XI usw.) in ein gemeinsames Budget einfließen.

