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Panoramabild Soziales - viele ineinandergreifende Hände
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Gemeinsame, trägerübergreifende Servicestellen für die Rehabilitation

Auskunft und Beratung als auch eine kompetente Einschätzung des Hilfebedarfs sind für behinderte Menschen von großer Bedeutung. Deshalb verpflichtet das Sozialgesetzbuch IX alle Rehabilitationsträger zur Einrichtung gemeinsamer Servicestellen. Beispielsweise kann mit Hilfe der Servicestelle geklärt werden, ob die Kosten für eine berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, für Hilfsmittel oder ein persönliches Budget von einem Rehabilitationsträger übernommen werden kann.

Dabei wird auch informiert, welcher der Rehabilitationsträger (zum Beispiel Rentenversicherung, Krankenkasse, Sozialhilfeträger, Arbeitsagentur oder andere) die Kosten übernimmt. Außerdem achten die Servicestellen darauf, dass über einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen zeitnah entschieden wird und koordinieren zwischen den Rehabilitationsträgern, falls die Zuständigkeiten umstritten sind.

Die Servicestellen sind somit ein zusätzliches orts- und bürgernahes Angebot zur Beratung und Unterstützung bei allen Fragen der Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen.

Weitere Informationen zu den Servicestellen in Rheinland-Pfalz finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Land.

Eine Suche nach den Servicestellen in Ihrer Nähe ist unter www.reha-servicestellen.de möglich.