Die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung ist ein vorrangiges Ziel der Behindertenpolitik des Landes Rheinland-Pfalz. Erwerbsarbeit ist für Menschen mit Behinderung ein entscheidender Gradmesser für gesellschaftliche Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung. Dieses Ziel ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders anspruchsvoll, denn Menschen mit einem Handicap brauchen Begleitung, Unterstützung und spezifische Arbeitsformen. Die Landesregierung hat dazu verschiedene eigenständige Förderinstrumente entwickelt. Daneben bestehen bundeseinheitlich festgelegte Angebote.
Große Bedeutung kommt der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen zu. Grundsätzlich sollte immer eine Ausbildung im dualen System angestrebt und unterstützt werden. Ist dies nicht möglich, kann die Ausbildung auch überbetrieblich absolviert werden. Diese Form der Ausbildung wird in Berufsbildungswerken angeboten.
Berufsbildungswerke
Berufsbildungswerke (BBW) sind überregionale Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung junger Menschen mit Behinderung. Angeboten werden Berufsausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen und nach besonderen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung sowie berufsvorbereitende Maßnahmen.
In Rheinland-Pfalz sind folgende Berufsbildungswerke mit unterschiedlichen Angeboten angesiedelt:
- In Neuwied-Engers,
- in Worms und
- das Europäische Berufsbildungswerk (Euro-BBW) in Bitburg.
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Um die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zu begleiten, zu unterstützen oder auch erst zu ermöglichen bestehen folgende Förderinstrumente:
Landessonderprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen
Nach dem Landessonderprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen erhalten Arbeitgeber bei der unbefristeten bestimmter, besonders betroffener arbeitsloser schwerbehinderter Menschen mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz eine Integrationspauschale von bis zu 4.000 Euro. Bei schwerbehinderten Menschen die aus dem Berufsbildungsbereich oder nach Abschluss des Berufsbildungsbereichs einer Werkstatt für behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eingestellt und beschäftigt werden, werden die Förderleistungen anderer Leistungsträger im ersten Jahr auf bis zu 100 v.H. aufgestockt und im 2. und 3. Jahr um jeweils 10 Prozentpunkte reduziert.
Bei einer befristeten Beschäftigung wird die Förderleistung anderer Träger, die nur für einen Teilzeitraum der befristeten Beschäftigung gewährt wird über diesen Zeitraum hinaus weiter gewährt.
Erfolgt im Anschluss an ein befristetes Arbeitsverhältnis beziehungsweise im Anschluss an eine Ausbildung eine unbefristete Einstellung erhalten Arbeitgeber eine Integrationsprämie von 2.000 Euro.
Das Landessonderprogramm wird von Integrationsamt durchgeführt. Ansprechpartner und Landessonderprogramm (pdf, 204 kb) können durch anklicken aufgerufen werden.
Programm zur Beschäftigung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen im Landesdienst
Nach dem Programm zur Beschäftigung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen im Landesdienst sind unbefristete Einstellungen bestimmter Gruppen arbeitsloser schwerbehinderter Menschen für Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz für zwei beziehungsweise drei Jahre kostenneutral. Seit dem 30.09.1998 sind auch befristete Einstellungen arbeitsloser schwerbehinderter Menschen förderfähig. Bei Vollzeitbeschäftigung wird eine monatliche Pauschale von bis zu 1.100 Euro, bei Teilzeitbeschäftigung von bis zu 800 Euro gewährt.
Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX
In § 83 SGB IX ist geregelt, dass die Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und den in § 93 genannten Vertretungen in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Integrationsvereinbarung treffen. Für das Land Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber wurde ein allgemeiner Rahmen erarbeitet, der den Vereinbarungspartnern den Weg zur Gestaltung einer Integrationsvereinbarung anhand von geeigneten Bausteinen oder Schrittfolgen erleichtern soll.
Neben dem Entwurf einer Musterintegrationsvereinbarung (Word-Dokument, 45,5 kb) zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Dienststellen und Betrieben des Landes Rheinland-Pfalz nach § 83 SGB IX (Anlage 1) wurde ein Handlungsleitfaden (Word-Dokument, 19,0 kb) zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX (Anlage 2) erarbeitet. Außerdem wurde empfohlen, dass die Anwendungsleitlinien (pdf, 52,5 kb) des Sozialministeriums zur Betreuung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Landes vom Dezember 2006 Gegenstand der Integrationsvereinbarung werden. Die jeweilige Anlage steht als Word-Dokument zur Verfügung.
Integrationsfachdienste (IFD)
Die Integrationsfachdienste (IFDs) werden im Auftrag des Integrationsamtes, den Agenturen für Arbeit sowie den Rehabilitationsträgern tätig.
Zu den Aufgaben der IFDs gehört es, schwerbehinderte und behinderte Beschäftigte und Arbeit suchende Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, um einen geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden oder zu erhalten.
Sie stehen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und dem betrieblichen Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung, um sie umfassend zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.
Es existieren folgende Integrationsfachdienste:
- Übergang Schule/Beruf
- Vermittlung
- berufsbegleitender Dienst
Nähere Informationen zu den Angeboten vor Ort erteilen die Agenturen für Arbeit, die ARGEn oder das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee 97 - 101, 55118 Mainz (Tel.: 06131-967 214). Im Internet hier zu finden.
Berufsbegleitende Dienste (BBD)
Die psychosoziale Betreuung ist allen schwerbehinderten Menschen im Arbeits- und Berufsleben zu gewähren, sofern sie der psychosozialen Betreuung bedürfen. Sie erfolgt unabhängig von der Behinderungsart. Umfang, Dauer und Art der Hilfen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die betroffenen schwerbehinderten Menschen können sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee 97 - 101, 55118 Mainz (Tel.: 06131-967 214) wenden, das ihnen im Bedarfsfalle den zuständigen Betreuungsdienst des freigemeinnützigen Trägers nennt. Sie können diesen Dienst aber auch unmittelbar oder über Dritte in Anspruch nehmen.
Ziel des BBD ist es, schwerbehinderte Menschen und ihnen gleich gestellte behinderte Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Ansatzpunkt der Arbeit sind Probleme im Arbeitsleben. Ziel ist es, diese Probleme zu beseitigen oder zu mildern, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Berufsförderungswerke
Berufsförderungswerke (BFW) sind außerbetriebliche Einrichtungen zur Qualifizierung erwachsener Menschen mit Behinderung, die in der Regel bereits berufstätig waren. Die räumliche und sachliche Ausstattung ermöglicht eine moderne qualifizierte Ausbildung, die die dauerhafte Eingliederung in der Arbeitsleben ermöglichen soll.
In Rheinland-Pfalz bestehen Berufsförderungswerke in Birkenfeld, Vallendar und das Zentrum für physikalische Therapie in Mainz.
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Werkstätten für behinderte Menschen
Menschen mit Behinderung, die wegen der Schwere ihrer Behinderung dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder zur Verfügung stehen, werden in Werkstätten für behinderte Menschen gefördert und beschäftigt.
Die ca. 90 rheinland-pfälzischen Haupt- und Zweigwerkstätten verfügen über ein zeitgemäßes und breites Spektrum an modernen Arbeitsplätzen und halten ebenso im Berufsbildungsbereich adäquate Angebote vor. Die Aufgabenfelder in den Bereichen "Industriefertigung, Dienstleistungen und Eigenproduktion" werden zur Zeit von ca. 13.500 Menschen mit Behinderung bearbeitet.
Die Werkstätten haben ein hohes Maß an fachlichem Wissen und Können, um Menschen mit Behinderung angemessen zu beschäftigen und zu fördern. Darüber hinaus sind sie mit ihrem Know-how in der Lage, auch Arbeitsplätze im Einzelfall auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis zu aquirieren.
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Die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein weiterer Schwerpunkt rheinland-pfälzischer Behindertenpolitik zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Hier kommt insbesondere Integrationsprojekten als weiteres Instrument zur Teilhabe am Arbeitsleben eine besondere Bedeutung zu.
Integrationsfirmen: ein weiteres Instrument zur Teilhabe am Arbeitsleben
Als Bindeglied zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem allgemeinem Arbeitsmarkt gewinnen Integrationsfirmen immer mehr an Bedeutung. Es sind dies betriebswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, die als Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Wettbewerb zu anderen Unternehmen stehen. Unternehmensziel ist dabei auch die Beschäftigung von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Behinderten im Sinne des § 2 Abs. 1 und 3 SGB IX auf tariflicher Basis. Dabei verfolgen Integrationsfirmen den Auftrag sowohl zu vermitteln als auch schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Die Tätigkeitsfelder der Integrationsfirmen in Rheinland-Pfalz sind so vielfältig und weit gespannt, dass die Vermittlungs- und Beschäftigungserfolge sehr unterschiedlich ausfallen. Gewünscht ist eine Eingliederung schwerbehinderter Menschen durch Integrationsbetriebe in eine Beschäftigung auf einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Um die behinderungsbedingten Einschränkungen bei den einzelnen Beschäftigten zu verringern, werden durch die Integrationsämter Lohnkostenzuschüsse und Zuschüsse zum Betreuungsaufwand gezahlt. Diese Mittel kann auch jedes "normale" Unternehmen bekommen, das Schwerbehinderte beschäftigt. Eine investive Förderung der Integrationsfirmen ist möglich.
Bei der Auswahl der behinderten Beschäftigten ist zu beachten, dass sie den Anforderungen einer betriebswirtschaftlich vertretbaren Beschäftigung unter realitätsnahen Bedingungen eines normalen Betriebes weitgehend gewachsen sein müssen. Derzeit sind in Rheinland-Pfalz über 700 meist psychisch behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 60 Integrationsbetrieben beschäftigt. Politisches Ziel ist, die Zahl der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Integrationsbetrieben deutlich zu steigern.
Ein weiterer Baustein, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voranzubringen, ist die Zielvereinbarung zur Stärkung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben und zum Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt.
Am 20. Februar 2006 haben sich die mit der beruflichen Rehabilitation befassten Partner auf diese Vereinbarung verständigt. Sie setzt sich zum Ziel, vor oder anstelle einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verwirklichen. Für die Vertragspartner ist die Vereinbarung ein "Pakt für die berufliche Teilhabe behinderter Menschen", der dazu beitragen soll, mehr Selbstbestimmung und Gleichstellung zu verwirklichen. Partnerinnen und Partner der Zielvereinbarung sind neben dem Sozialministerium die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, der Landkreis- und der Städtetag, die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit und die Selbsthilfeverbände behinderter Menschen, vertreten durch das Netzwerk Selbstbestimmung und Gleichstellung sowie Vertreter der Werkstatträte. Sie verpflichteten sich mit der Vereinbarung zur Entwicklung von Strategien, um die Vermittlungsquote behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen und im Gegenzug Werkstattbeschäftigung zu vermeiden und abzubauen.
- Zielvereinbarung zur Stärkung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben und zum Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt (pdf-Dokument, Größe ca. 140 kb)
Eine Leistung, die in der Zielvereinbarung genannt wird, konnte bereits umgesetzt werden. Es handelt sich um das Budget für Arbeit.
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit ist eine Geldleistung, mit der Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind oder im Anschluss an das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich Anspruch auf Aufnahme in den Arbeitsbereich haben, der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden soll. Statt aus Mitteln der Eingliederungshilfe die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu finanzieren, nutzen die Träger der Sozialhilfe den Eingliederungstitel, um damit Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Die Geldleistung wird als "Budget für Arbeit" statt an die Werkstatt direkt an den Arbeitgeber als Ausgleich für eine Minderleistung des Menschen mit Behinderung gezahlt. Die Budgetnehmer nehmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, werden tariflich entlohnt und sind - außer in der Arbeitslosenversicherung - sozial versichert. Sie haben den gleichen Arbeitnehmerstatus wie ihre nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen. Durch das Budget für Arbeit konnte zum 1. April 2009 der 100. Mensch mit Behinderung eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Das durch das rheinland-pfälzische Sozialministerium entwickelte Projekt wird auf der Grundlage folgender Eckpunkte umgesetzt:
Die Teilnahme an dem Projekt ist freiwillig. Der Einsatz von Einkommen und Vermögen wird wie bei einer Beschäftigung in einer WfbM nicht verlangt. Die Rückkehr in die Werkstatt bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist sichergestellt. Eine nachgehende Betreuung auf dem Arbeitsplatz wird vorerst für ein Jahr durch die WfbM sichergestellt. Darüber hinausgehende notwendige Betreuungsleistungen sollen durch berufsbegleitende Dienste gewährleistet werden. Die Gesamtleistungen sollen die Aufwendungen, die dem Sozialhilfeträger für den Einzelnen in einer WfbM entstehen, nicht überschreiten. Teilzeitarbeitsverhältnisse sind möglich, soweit keine zusätzlichen tagesstrukturierenden Maßnahmen notwendig werden.
- Präsentation - Budget für Arbeit (pdf-Dokument, Größe ca. 361 kb)
- Link zum Flyer "Modellprogramm Budget für Arbeit" (pdf-Dokument, Größe ca. 633 kb)
Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Der vom Land Rheinland-Pfalz verliehene "Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" soll dazu beitragen, dass nachahmenswerte Beispiele für die berufliche Integration von schwerbehinderten Menschen bekannt werden. Ausgezeichnet werden private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus allen Wirtschaftsbereichen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der öffentlichen Hand mit Haupt- oder Nebensitz in Rheinland-Pfalz, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen und in herausragender Weise ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Ausschreibung mit Antragsformular.
Links und weitere Informationen
- Studie "Arbeit für Menschen mit Behinderung" (pdf-Dokument, Größe ca. 2 MB )
- Kurzfassung der Studie "Arbeit für Menschen mit Behinderung" (pdf-Dokument, Größe ca. 244 kb)
- Hier finden Sie einen Link zum Flyer der Fachtagung "Zukunftsaufgabe Integrationsbetrieb" vom 5. Dezember 2007 (pdf-Dokument, 513 kb).
- Link zum Flyer "Zukunftsaufgabe Integrationsfirma - Reginalkonferenzen 2008/09 in Kaiserlautern, Mainz, Trier und Koblenz" (pdf-Dokument, Größe ca. 272 kb)

