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Panoramabild Soziales - viele ineinandergreifende Hände
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Wohnen und Tagesstruktur

Unterschiedliche Wohn- und Unterstützungsformen für Menschen mit Behinderungen

Wohnen und gesellschaftliche Teilhabe sind menschliche Grundbedürfnisse, die gerade auch für Menschen mit Behinderungen erfüllt werden müssen. Vorrangiges Ziel muss sein, ihnen eine ihren individuellen Wünschen entsprechende Wohnform anbieten zu können, in der auch ihre selbstbestimmte Form der Betreuung sichergestellt ist und die ein Höchstmaß an Privatsphäre ermöglicht. In der Regel dürfte dies eine eigene Wohnung oder eine überschaubare Wohngruppe sein. Dabei ist das Wunsch- und Wahlrecht des behinderten Menschen im Hinblick auf Wohnform und Wohnort zu berücksichtigen.

Um die notwendigen sozialen Kontakte und damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für  Menschen mit Behinderungen gewährleisten zu können, werden  gemeindeintegrierte Wohnformen angestrebt. So werden gesellschaftliche Angebote räumlich erreichbar und ermöglichen einen gleichberechtigten gesellschaftlichen Austausch. Am Besten gelingt dies durch eine individuelle Teilhabeplanung, die auch die gewünschte Wohn- und Lebensform im Blick hat.
Unter Berücksichtigung von Integration und gesellschaftlicher Teilhabe hat sich die Versorgungslandschaft der stationären Wohnangebote für Erwachsene bereits deutlich gewandelt.

In den letzten 15 Jahren standen Neubau und Sanierung bestehender Heime ein Schwerpunkt der Behindertenpolitik des Landes. So konnte das Platzangebot in den Heimen von 7.160 im Jahr 1990 auf nunmehr über 10.100 Plätze gesteigert werden. Von 525 Plätzen im Jahr 1990 entwickelte sich das Angebot des Betreuten Wohnens auf 2.244 Plätze im Jahr 2008. So wichtig diese institutionalisierten Wohn- und Unterstützungsangebote sind, so notwendig ist für die Zukunft die Klärung der Frage, wie behinderte Menschen in Zukunft angemessen wohnen und leben möchten und können. Wenn behinderte Menschen ihre Lebensform zukünftig selbst bestimmen können, dann gilt es auch entsprechende Alternativen zu den bisherigen Wohn- und Unterstützungsformen zu entwickeln.

Eine solche Umstellung der institutionalisierten Hilfsangebote ist ein Prozess, der nur gemeinsam mit allen Beteiligten: Leistungsträger (Land und Kommunen), Leistungserbringer (LIGA, Einrichtungen und Beschäftigte in den Einrichtungen) und Leistungsberechtigten (Selbsthilfegruppen und Angehörige behinderter Menschen) gelingen kann.

Die grundlegenden und von allen Beteiligten mitgetragenen Ziele sind

  • die Regionalisierung und die
  • Dezentralisierung der notwendigen Leistungen sowie die
  • Differenzierung nach dem individuellen Teilhabebedarf um
  • barrierefreies  Wohnen und Leben zu ermöglichen.

In einer vom Land einberufenen Kommission Wohnen, in der alle Beteiligten von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten vertreten waren, wurde eine Zielvereinbarung entwickelt, um diesen Umstrukturierungsprozess in der Eingliederungshilfe gemeinsam zu gestalten.

Zielvereinbarung als pdf - Scan des Originals mit Unterschriften

Mainzer Bündnis für ein selbstbestimmtes Leben

Die Möglichkeit der persönlichen Assistenz für behinderte Menschen noch bekannter machen, das ist das Ziel des Mainzer Bündnisses für ein selbstbestimmtes Leben, das Land, Kommunen und das Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz (ZsL) geschlossen haben. Die Partnerinnen und Partner haben sich auf eine Vereinbarung verständigt, die die Verbreitung des so genannten Arbeitgebermodells persönlicher Assistenz weiter vorantreiben soll. Bei dem Arbeitgebermodell werden die persönlichen Assistenten direkt von der behinderten Person beschäftigt, ohne dass ein ambulanter Dienst oder eine Sozialstation beteiligt ist. Persönliche Assistenz bedeutet mehr Selbstbestimmung und damit mehr Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen. Es ermöglicht ihnen ein Leben außerhalb von Einrichtungen im eigenen Zuhause.

Mainzer Bündnis - Scan des Originals als pdf (254 kb)

Leistungen zur Tagesstruktur und Alltagsgestaltung

Häufig benötigen Menschen mit Behinderungen auch Unterstützungsleistungen, um den Tag zu strukturieren und den Alltag zu gestalten, wenn sie auf Grund ihrer Behinderung nicht am Arbeitsleben teilhaben können. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen die mehrfach behindert sind, bieten die Tagesförderstätten ein sinnvolle Tagesstruktur an. Für Menschen mit einer psychischen Behinderung leisten dies die Tagesstätten mit Kontaktstellenfunktion, die häufig insbesondere in den ländlichen Regionen als gemeindepsychiatrische Zentren viele unterschiedliche Leistungen erbringen - nicht zuletzt auch soziotherapeutische Leistungen nach § 37 des Sozialgesetzbuches V. 

Veränderte Finanzierung fördert die Erbringung personenbezogener Unterstützungsangebote

Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung der Finanzierungsparagraphen (§ 93 ff) des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) (zukünftig § 75 Sozialgesetzbuch XII) auch die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um die Erbringung personenbezogener Unterstützungsangebote auch bezahlen zu können. Das alte Finanzierungssystem über Pflegesätze soll Schritt für Schritt durch die Umstellung auf prospektiv verhandelte individuelle Pauschalen umgestellt werden. Dabei wird unterschieden zwischen der 

  • Grundpauschale, mit der Leistungen für die Unterkunft und Verpflegung sowie bestimmte Allgemeinleistungen der Einrichtung bezahlt werden sollen, den
  • Maßnahmenpauschalen, mit den die eigentlichen individuellen Leistungen der Eingliederungshilfe bezahlt werden, und den
  • Investitionsbetrag, der einrichtungsbezogen ermittelt und bezahlt wird.

In Rheinland-Pfalz haben sich die Vertragspartner auf den Weg gemacht statt einer institutionsbezogenen eine personenbezogene Finanzierung der Leistungen zu entwickeln.

Weitere Informationen bietet die Onlinesuche Rheinland-Pfalz: Link zur Onlinesuche