Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | kleiner | Druckversion
Logo: Logo MSAGD und Wappen Rheinland-Pfalz - Zurück zur Startseite
  • Aktuelles
  • Arbeit
  • Soziales
  • Demografie
  • Gesundheit
  • Sozialversicherungen
    • Gesundheitsrecht
    • Rechtsaufsicht
    • Berufe des Gesundheitswesens
      • Akademische Heilberufe
      • Heilpraktiker
      • AG Berufe des Gesundheitswesens
    • Alterssicherung
    • Unfallversicherung
  • Ministerium
  • sozialAKTIV
  • Mediathek
  • Service
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • www.rlp.de
Panoramabild einer Familie
Startseite > Sozialversicherungen > Berufe des Gesundheitswesens

Berufe des Gesundheitswesens

Das deutsche Gesundheitswesen ist auf Grund der vielfältigen und personalintensiven Dienstleistungen zu einem der größten Arbeitgeber geworden. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen Nachfrage nach Gesundheitsleistungen ist auch in den nächsten Jahren von einem weiteren Beschäftigungszuwachs auszugehen.

Unerlässlich für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ist es, für Nachwuchs und für eine ausreichende und hochwertige Ausbildung sowie Weiterbildung in den Gesundheitsberufen Sorge zu tragen. Letzteres passiert bei den Gesundheits- und Gesundheitsfachberufen zum einen durch die regelmäßige Anpassung der Aus- und Weiterbildungslehrpläne an die wissenschaftlichen Erkenntnisse und zum anderen durch den Einsatz von Qualitätsmanagementprogrammen in den unterschiedlichsten Versorgungsbereichen.

Das Gesundheitswesen in Deutschland ist durch eine Vielzahl qualifiziert ausgebildeter Fachkräfte geprägt, die am und mit Patienten arbeiten. Hierzu zählen nicht nur die Ärztinnen und Ärzte, sondern ganz besonders auch die Fachkräfte in so genannten Gesundheits- und Medizinalfachberufen, die die Ärztin und den Arzt bei ihrer Tätigkeit teils im Angestelltenverhältnis, teils in eigener Praxis unterstützen. Kaum jemand hat noch nicht Kontakt zu Gesundheitspflegern/innen und Krankenpflegern/innen oder Physiotherapeutinnen und  Physiotherapeuten gehabt, um nur einige dieser Berufe beispielhaft zu nennen. Alle Angehörigen dieser Berufe haben eine Ausbildung durchlaufen, die sie dazu befähigt, die von ihnen erbrachten Tätigkeiten zum Wohl der Patientinnen und Patienten auszuüben.