Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | kleiner | Druckversion
Logo: Logo MSAGD und Wappen Rheinland-Pfalz - Zurück zur Startseite
  • Aktuelles
  • Arbeit
  • Soziales
  • Demografie
  • Gesundheit
  • Sozialversicherungen
    • Gesundheitsrecht
    • Rechtsaufsicht
    • Berufe des Gesundheitswesens
      • Akademische Heilberufe
      • Heilpraktiker
      • AG Berufe des Gesundheitswesens
    • Alterssicherung
    • Unfallversicherung
  • Ministerium
  • sozialAKTIV
  • Mediathek
  • Service
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • www.rlp.de
Panoramabild einer Familie
Startseite > Sozialversicherungen > Berufe des Gesundheitswesens > Akademische Heilberufe

Akademische Heilberufe

In Rheinland-Pfalz sind derzeit mehr als 18.000 Ärztinnen und Ärzte sowie 3.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte in der medizinischen und zahnmedizinischen Betreuung tätig. Darüber hinaus arbeiten über 2.800 Apothekerinnen und Apotheker im Dienste der Gesundheit.

Mit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes wurde die gesetzliche Voraussetzung für die Ausbildung und Ausübung der heilkundlichen psychologischen Psychotherapie geschaffen, die ein Teil des Gesundheitswesens geworden ist. In Rheinland-Pfalz sind derzeit fast 1.400 Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten approbiert.

Alle berufstätigen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten in Rheinland-Pfalz sind Mitglieder in berufständisch organisierten Landeskammern. Die Einzelheiten regelt das Heilberufsgesetz von Rheinland-Pfalz. Patientinnen oder Patienten profitieren von dieser Arbeit insbesondere bei der:  

  • fachgerechten Beratung und Betreuung in (zahn-) medizinischen Fragestellungen, 


  • Schaffung von Qualitätsstandards für die Patientenbetreuung und  


  • Schlichtung bei Beschwerden über Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Die Heilberufskammern nehmen Aufgaben als zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz wahr.

Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker bilden aus:

  • Medizinische Fachangestellte,  


  • Zahnmedizinische Fachangestellte,


  • Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte.

Derzeit erhalten in Rheinland-Pfalz mehr als 5.000 junge Menschen durch Kammermitglieder eine qualifizierte Aus- und Fortbildung.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Ministerium:

Waltraud R. Herrmann
Tel.: 0 61 31 / 16 - 43 71
Fax: 0 61 31 / 16 17 - 43 71
E-Mail: waltraud.herrmann(at)msagd.rlp.de

Felicitas Bartsch
Tel.: 0 61 31 / 16 - 23 11
Fax: 0 61 31 / 16 17 - 23 11
E-Mail: felicitas.bartsch(at)msagd.rlp.de