Landesverbände der Krankenkassen
In jedem Land bilden die Ortskrankenkassen einen Landesverband der Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen einen Landesverband der Betriebskrankenkassen und die Innungskrankenkassen einen Landesverband der Innungskrankenkassen. Die Landesverbände der Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Krankenkassen gehören dem Landesverband des Landes an, in dem sie ihren Sitz haben. Hat nur eine Krankenkasse der gleichen Art ihren Sitz in einem Bundesland, wie die AOK Rheinland-Pfalz, nimmt sie zugleich die Aufgaben eines Landesverbandes wahr. Sie hat insoweit die Rechtsstellung eines Landesverbandes.
Da in Rheinland-Pfalz noch mehrere Betriebskrankenkassen ihren Sitz haben, war für diese ein Landesverband der Betriebskrankenkassen zu bilden. Besteht in einem Land für eine Kassenart kein Landesverband, nimmt ein anderer Landesverband dieser Kassenart mit Zustimmung der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde der beteiligten Länder die Aufgaben eines Landesverbandes in diesem Land wahr. Diese Konstellation traf für das Saarland zu. Der BKK-Landesverband Rheinland-Pfalz hat mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden von Rheinland-Pfalz und dem Saarland auch die Aufgaben eines Landesverbandes für die Betriebskrankenkassen im Saarland übernommen und heißt seit diesem Zeitpunkt:
BKK Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland
Er untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen.
Für den Bereich der gesetzlichen Krankenkassen und den BKK-Landesverband:
Markus Nothof
Tel.: 0 61 31/ 16-23 06
Fax: 0 61 31/ 16 17-23 06
E-Mail: Markus.Nothof@msagd.rlp.de
Nähere Informationen erhalten Sie beim
BKK-Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland
Essenheimer Straße 126
55128 Mainz-Bretzenheim
Tel.: 0 61 31 / 33 05-0
Fax: 0 61 31 / 33 05-70
E-Mail lv@bkk-rps.de
Homepage: www.bkk-rps.de/
Weitere Informationen und Links zur Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier:
Bundesministerium für Gesundheit
AOK - Die Gesundheitskasse
Innungskrankenkasse
Gesetzliche Krankenversicherung