Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe:
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
- bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen und
- die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Gesetzliche Grundlage ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII).
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, der Bund und die Unfallversicherungsträger im Landesbereich sowie im kommunalen Bereich.
In Rheinland-Pfalz ist der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand die Unfallkasse Rheinland-Pfalz mit Sitz in Andernach. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz untersteht der Rechtsaufsicht des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Abteilung Versorgung.

