Leistungen bei Arbeitslosigkeit
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Arbeitslose Menschen erhalten staatliche Leistungen.
- Arbeitslosengeld I: Leistungen zur Sicherung der Lebensunterhaltes
- Arbeitslosengeld II („Hartz IV“): Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Sonstige Leistungen: zum Beispiel Berufsberatung, Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen oder Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Zuständig für alle Leistungen des Arbeitslosengeld I ist die Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden am 1. Januar 2005 zu einer neuen Sozialleistung verschmolzen, der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Arbeitslosengeld II nach dem SGB II). Sie geht auf einen Vorschlag der so genannten Hartz-Kommission zurück - deshalb heißt das Gesetz umgangssprachlich auch „Hartz IV“. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine bundesweit einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, arbeitslos sind und keinen oder nur einen geringen Anspruch auf ALG I haben oder deren Arbeitseinkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Beantragen kann man die Grundsicherung für Arbeitssuchende beim zuständigen Jobcenter.
Für die sonstigen Leistungen sind entweder die Agentur für Arbeit oder bei SGB II –Leistungsempfängern die Jobcenter zuständig.