Landesgesetz zur Pflegeversicherung (LPflegeASG und LPflegeASGDVO)
Ein zentrales Ziel der Initiative "Menschen pflegen" ist es, Pflegestrukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen, die zu Hause gepflegt werden wollen, dies auch ermöglicht. Das Landespflegestrukturgesetz vom 25. Juli 2005 greift diese Zielsetzung auf.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:
- die Sicherstellung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Angebotsstruktur und deren bedarfsgerechten Weiterentwicklung in allen Bereichen der Pflege.
- das Aufstellen von Pflegestrukturplänen für ambulante Dienste, teilstationäre und vollstationäre Einrichtungen auf der Ebene eines jeden Landkreises und jeder kreisfreien Stadt.
- die Bildung Regionaler Pflegekonferenzen in den Kommunen, um die Akteure zu beteiligen und zu vernetzen.
- die Finanzierung von komplementären Angeboten die dazu beitragen, den Vorrang der häuslichen Pflege und Versorgung zu sichern (beispielsweise niedrigschwellige Hilfen wie Besuchs und Begleitdienste, die unter anderem auch die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen).
- Regelungen zur Zusammenarbeit der Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen mit Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Ziel ist es, den unmittelbaren Übergang von der Krankenhaus oder Rehabilitationsbehandlung zu einer erforderlichen Pflege sicherzustellen.
Die Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes (LPflegeASGDVO) enthält insbesondere Regelungen zur Pflegestrukturplanung, zu den Beratungs und Koordinierungsstellen sowie der Förderung komplementärer Angebote.
Angebote im Vor- und Umfeld der Pflege, Komplementäre Angebote
Komplementäre Angebote sind Angebote im Vor- und Umfeld der Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, die dazu beitragen, den Vorrang der häuslichen Pflege und Versorgung sicherzustellen. Darunter zählen insbesondere ehrenamtliche Besuchs- und Begleitdienste, die die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, pflegende Angehörige vor Überlastung schützen oder auch einer Vereinsamung entgegenwirken. Die Angebote sollen Menschen zugute kommen, die aufgrund ihres Alters, wegen Krankheit oder Behinderung auf soziale Betreuung angewiesen sind.
Zum Auf- und Ausbau einer flächendeckenden Struktur mit komplementären Angeboten in Rheinland-Pfalz erfolgt eine pauschale Förderung der Personal- und Sachkosten von hauptamtlichen koordinierenden Fachkräften sowie der Kosten der Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung ehrenamtlich engagierter Menschen.
Fördergrundlage ist die Zahl der Einsatzstunden der ehrenamtlichen Kräfte eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes oder eines Verbunds zugelassener ambulanter Pflegedienste.
Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestrukturplanung
Das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur sieht die Einrichtung einer Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestrukturplanung vor. Die Landesarbeitsgemeinschaft hat das Ziel, die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Pflegestrukturplanung zwischen allen hiermit befassten Stellen und Personen in RheinlandPfalz zu fördern, um diese bei der Erfüllung ihrer Aufgeben zu unterstützen. Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft sind insbesondere der fachliche Austausch über die örtliche Umsetzung der Planungsempfehlungen sowie über Erkenntnisse aus der örtlichen Planung und deren Bedeutung für die Entwicklung von Angeboten und Angebotsstrukturen.