• Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Justiz
    • Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
    • Bildung
    • Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
    • Familien, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
    • Inneres und Sport
Link zur Startseite
  • Startseite
  • Unser Haus
    • Unser Haus
    • Ministerin
      • Ministerin
      • Lebenslauf
      • Videos
    • Staatssekretär
    • Beauftragter
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Sozial Aktiv
      • Ehrenamt
      • Gesundheitsmanagement
      • Beruf & Familie
      • Unser Leitbild
      • Alternsgerecht durch Arbeitsleben
  • Unsere Themen
    • Unsere Themen
    • Arbeit
      • Arbeit
      • Arbeitswelt Zukunft Rheinland-Pfalz
      • Arbeits- und Beschäftigungspolitik
        • Arbeits- und Beschäftigungspolitik
        • Online-Weiterbildung
        • Qualischeck
        • Fachkräftesicherung
        • Leistungen bei Arbeitslosigkeit
        • Jugendarbeitsmarktpolitik
        • Europäische Arbeitsmarktpolitik
        • Zukunftsfähige Arbeit
      • Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
        • Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
        • Ansprechpartner
        • Voraussetzungen
        • Ausbildung
        • Beschäftigung
        • Anerkennung von Abschlüssen
        • Integrationskette
        • Welcomecenter
        • Kompetenzerfassung
        • Weitere Maßnahmen des Landes
      • Arbeitsrecht
        • Arbeitsrecht
        • Coronavirus: Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Kurzarbeit
        • Tarifregister
        • Tariftreue
        • Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
      • Arbeitsschutz
        • Arbeitsschutz
        • Betriebliches Gesundheitsmanagement
        • Medizinischer Arbeitsschutz
        • Sozialer Arbeitsschutz
        • Technischer Arbeitsschutz
      • Berufe des Gesundheitswesens
        • Berufe des Gesundheitswesens
        • Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative
        • Akademische Heilberufe
        • Berufsbilder in der Pflege und Pflegeausbildung
        • Gesundheitsfachberufe
        • Heilpraktiker
      • Gesundheitswirtschaft
      • Alterssicherung
        • Alterssicherung
        • Gesetzliche Rentenversicherung
        • Ergänzende Altersvorsorge
        • Altersvorsorge Regional
    • Gesundheit und Pflege
      • Gesundheit und Pflege
      • Programm
      • Grußwort Ministerin
      • Gesundheitspolitik
        • Gesundheitspolitik
        • Gesundheitsrecht
        • Rechtsaufsicht
        • Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
      • Gesundheitliche Versorgung
        • Gesundheitliche Versorgung
        • Herzinfarktregister
        • Gesundheitsversorgung und Pharmazie
          • Gesundheitsversorgung und Pharmazie
          • Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukte
          • Umgang mit Arzneimitteln
        • Gesundheitsförderung / Prävention
          • Gesundheitsförderung / Prävention
          • Umsetzung Präventionsgesetz
          • Gesundheitsberichterstattung
          • Präventionskongress
        • Masterplan Medizinstudium 2020
        • Öffentlicher Gesundheitsdienst, Hygiene und Infektionsschutz
          • Öffentlicher Gesundheitsdienst, Hygiene und Infektionsschutz
          • Masernschutzgesetz
          • Masern im Anzug? - Impfkampagne 2018
          • Infektionsschutz
          • Hitze
          • Allgemeine Informationen
          • Impfwesen
        • Gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern
          • Gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern
          • Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge
        • Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe
          • Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe
          • Landestagungen der Selbsthilfegruppen
          • Drogenkonferenzen
          • Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz
          • Suchtkrankenhilfesystem
          • Suchtselbsthilfe
        • Psychiatrische Versorgung
        • Selbsthilfe
          • Selbsthilfe
          • Finanzielle Förderung
        • Organspende
      • Hausärztin und Hausarzt in Rheinland-Pfalz
      • Landarztquote
        • Landarztquote
        • Das Gesetz zur Landarztquote
        • ÖGD-Quote
        • Hausärztin und Hausarzt in Rheinland-Pfalz
      • Krankenhauswesen
        • Krankenhauswesen
        • Planung, Finanzierung, Entgelte
        • Geriatriekonzept
        • Green Hospital
        • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
      • Zukunftsprogramm Gesundheit und Pflege
        • Zukunftsprogramm Gesundheit und Pflege
        • Innovationsprojekte und Förderung
      • Hospizliche und pallitive Versorgung in Rheinland-Pfalz
      • Pflege
        • Pflege
        • Pflegebonus RLP
        • 7. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege
          • 7. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege
          • 6. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege
          • 5. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege
          • 4. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege
        • Pflegestützpunkte
        • Infothek Pflege
        • Demenzstrategie
        • Landesgesetz über Wohnenformen und Teilhabe
          • Landesgesetz über Wohnenformen und Teilhabe
          • Galinda
        • Pflegeversicherung
        • Wohnen
        • Kopf und Herz an
      • Meldeformular
      • Pflegeversicherung
        • Pflegeversicherung
        • Landesgesetz zur Pflegeversicherung
        • Landespflegeausschuss
        • Finanzierung
        • Begutachtung
        • Leistungen
    • Soziale Sicherung
      • Soziale Sicherung
      • Armutsbekämpfung
        • Armutsbekämpfung
        • Beteiligungsprozess
        • Hilfe für Wohnungslose Menschen
      • Grundsicherung
      • Sozialhilfe
        • Sozialhilfe
        • Gesamt- und Teilhabeplanung
      • Schuldnerberatung
      • Soziales Entschädigungrecht
    • Menschen mit Behinderungen
      • Menschen mit Behinderungen
      • Landesinklusionsgesetz
      • Bundesteilhabegesetz
      • Landesaktionsplan
      • Barrierefreiheit
      • Gesamt- und Teilhabeplanung
      • LWTG
      • Landesbeauftragter
      • Landesteilhabebeirat
      • Beratung
      • Angebote vor Ort
    • Ältere Menschen
      • Ältere Menschen
      • Gut leben im Alter
        • Gut leben im Alter
        • Aktionsplan
        • Neue Wohnformen für ältere Menschen
        • Aufgaben und Projekte
        • Spätlese
        • Magazin DigiBo
      • Gemeindeschwesterplus
    • Wohnen
      • Wohnen
      • Beispiele aus den Regionen
        • Beispiele aus den Regionen
        • Selbstorganisierte Wohngemeinschaft „Marjanns Haus“ in Merkelbach
        • Wohnen mit Versorgungssicherheit in Mainz
        • PS:Patio Pirmasens
        • Wohnerei Kusel
        • Neue Boelcke Koblenz
        • WohnArt Bad Kreuznach
        • Generationenhof Landau
        • WG Gau-Algesheim
        • WG Activ für Senioren Mainz
        • WG Marienrachdorf
        • Dorfgemeinschaft und WG Külz
        • Außenwohngruppe für Menschen mit Behinderung Rhaunen
        • Betreutes Wohnen für Behinderte
        • Inklusive Wohngemeinschaft und "Allengerechtes Wohnen"
      • Beratungsangebote und Ansprechpartner
        • Beratungsangebote und Ansprechpartner
        • Gemeinschaftliches Wohnen
        • Barrierefreiheit und Wohnraumanpassung
          • Barrierefreiheit und Wohnraumanpassung
          • Wohnen und Pflege
      • Fördermöglichkeiten
        • Fördermöglichkeiten
        • Neuerungen Wohnraumförderung 2017
        • Anschub-Förderung
      • Barrierefreiheit
        • Barrierefreiheit
        • Wohnen mit technischer Unterstützung
      • Gemeinschaftliches Wohnen
      • Wohnen und Pflege
        • Wohnen und Pflege
        • Wohn-Pflege-Gemeinschaften
        • Mit Unterstützung zuhause wohnen
        • Betreutes Wohnen
        • Wohnen in Einrichtungen
      • Wohnen für Menschen mit Behinderung
      • Wohnen im Quartier
      • Veranstaltungen
        • Veranstaltungen
        • Veranstaltung Bürgergenossenschaften 10. April 2018
        • Netzwerktag Wohnen 2017
        • Netzwerktagung Wohnen 2015
        • Bericht zur Evaluation des WohnPunkt RLP-Projektes
    • Demografie
      • Demografie
      • Babyboomer
        • Babyboomer
        • Bestätigung_Babyboomer
      • Demografiestrategie Zusammenland RLP
      • Anschubförderung
      • Demografie-Projekte
      • Demografiewoche 2019
  • Service
    • Service
    • Presse
      • Presse
      • Livestream Pressekonferenz
    • Publikationen
    • Stellenangebote
    • Mediathek / Bildergalerie
    • Newsletter
  • Kontakt
  • Startseite
  • Unsere Themen
  • Soziale Sicherung
  • Grundsicherung

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Antrag auf Arbeitslosengeld

© A.R. - Fotolia.com

Die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ist eine bundesweit einheitliche Leistung nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie bietet Hilfen, um schnell aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen und unterstützt die Arbeitslosen und ihre Familien finanziell. 

Das Gesetz sieht beim Arbeitslosengeld II eine geteilte Zuständigkeit vor:

  • Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Leistungen für Unterkunft und Heizung, die Betreuung minderjähriger und behinderter Kinder und die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldner- und Suchtberatung und psycho-soziale Betreuung und die Übernahme von besonderen einmaligen Bedarfen die Leistungen für Bildung und Teilhabe.
  • Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für alle übrigen Leistungen. Das sind zum Beispiel die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, wie Beratung, Vermittlung, Beschäftigungsförderung sowie die Sozialversicherung.

In Rheinland-Pfalz haben die meisten Kommunen mit der Arbeitsverwaltung so genannte Jobcenter gegründet, die für alle Erwerbsfähigen mit Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sind.

In den Landkreisen Vulkaneifel, Kusel, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz und Südwestpfalz ist allein die Kreisverwaltung für alle Leistungen nach dem SGB II zuständig. Sie können sich mit all ihren Fragen an das örtliche Jobcenter bzw. in den vorgenannten Landkreisen an die Kreisverwaltung wenden.

Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld setzen sich zusammen aus dem monatlichen Regelbedarf, den tatsächlichen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie unter bestimmten Voraussetzungen aus einem oder mehreren Mehrbedarfszuschlägen. Der Leistungsanspruch wird individuell ermittelt.

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst neben dem Bedarf an Ernährung, Körperpflege, Hausrat und den Bedürfnissen des täglichen Lebens auch Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben.

Der monatliche Regelbedarf stellt eine Pauschale dar, mit der grundsätzlich alle laufenden und einmaligen Leistungen abgedeckt sind.

Für Rheinland-Pfalz gelten ab 1. Januar 2021 folgende Regelsätze (in Klammern die Beträge bis 31. Dezember 2020): 

Regelbedarfsstufe 1Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person,
die als alleinstehende oder alleinerziehende Person
einen eigenen Haushalt führt.
446 €
(432 €)
Regelbedarfsstufe 2

Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten,
Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher
Gemeinschaft in einer Wohnung leben.
Für erwachsene Personen, die nicht in einer Wohnung leben, weil ihnen
allein oder mit einer weiteren Person ein persönlicher Wohnraum und mit
weiteren Personen zusätzliche Räumlichkeiten nach § 42a Absatz 2 Satz 3
SGB XII überlassen sind.

401 €
(389€)
Regelbedarfsstufe 3Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person,
die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte,
Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher
Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.
357 €
(345 €)
Regelbedarfsstufe 4Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen
leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn
des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
373 €
(328 €)
Regelbedarfsstufe 5Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn
des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
309 €
(308 €)
Regelbedarfsstufe 6Für ein leistungsberechtigtes Kind
bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
283 €
(250 €)

 

Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung - einschließlich der Kosten für Kaltwasser- und Warmwasserversorgung - werden ebenfalls zur Sicherung des Lebensunterhaltes übernommen.

Was angemessen ist, richtet sich nach den individuellen Verhältnissen im Einzelfall (z.B. Zahl der Familienangehörigen, Alter), der Zahl der vorhandenen Räume, dem örtlichen Mietniveau und den Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes.

Leistungsberechtigte können ein Darlehen zur Vermeidung von Mietschulden erhalten, falls der Verlust der Wohnung droht. 

Zusätzliche Aufwendungen (Mehrbedarfe), die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind, können unter bestimmen Voraussetzungen gezahlt werden für:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Alleinerziehende, abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder
  • behinderte Menschen
  • aus medizinischen Gründen notwendige kostenaufwändige Ernährung

Obwohl der Regelbedarf eine umfassende Pauschale darstellt, besteht unter Umständen ein zusätzlicher Anspruch auf einmalige Leistungen. Sie werden erbracht für die:

  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen sowie für die Mieten und Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen

Ziel dieser Leistungen ist Chancengleichheit: Alle Kinder und Jugendliche sollen unabhängig von ihrer Herkunft und der materiellen Situation in den Familien am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.

Als Bedarfe werden anerkannt:

  1. Ausflüge und Fahrten wie eintägige Schulausflüge, eintägige Ausflüge in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulischen Bestimmungen oder mehrtägige Fahrten im Rahmen des Besuchs einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege
  2. Persönlicher Schulbedarf: Ohne Antrag wird beim jeweiligen Leistungsberechtigten ein Betrag von insgesamt
    150 Euro pro Jahr pro Schulkind bedarfserhöhend berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt in Höhe von 100 Euro zum 1. August und 50 Euro zum 1. Februar jeden Jahres. Wenn Kinder erst im Verlaufe des jeweiligen Schuljahrs erstmalig oder aufgrund einer Unterbrechung ihres Schulbesuches erneut in eine Schule aufgenommen werden, werden 100 Euro, wenn der erste Schultag in den Zeitraum von August bis Januar des Schuljahres fällt, oder
    150 Euro gezahlt, wenn dieser Tag in den Zeitraum von Februar bis Juli des Schuljahres fällt. Diese Leistung dient insbesondere dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule (z. B. Schulranzen, Schulrucksack, Turnzeug, Blockflöte) und für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien.
  3. Schülerbeförderung: Schülerinnen und Schüler, die auf Schülerbeförderung angewiesen sind, um die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgang zu erreichen, werden unter Berücksichtigung des Nachranges (Leistungen von anderer Seite) die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen erstattet.
  4. Lernförderung: Für Schülerinnen und Schüler wird als Bedarf eine ergänzende außerschulische Lernförderung anerkannt, wenn diese geeignet und erforderlich ist, um die festgelegten Lernziele zu erreichen. Die Leistungen können auch unabhängig einer Versetzungsgefährdung gewährt werden. Schulische und schulnahe Angebote haben Vorrang vor der außerschulischen Lernförderung. Die Notwendigkeit der Lernförderung muss die Schule bestätigen.
  5. Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung: Die Befreiung der Kosten für das Mittagessen ist möglich, wenn Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ein gemeinsames Mittagessen anbieten.
  6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten ein Budget von 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge für: Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit; Unterricht in künstlerischen Fächern und angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und Ferienfreizeiten 

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) werden nur gezahlt, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigenen Kräften und Mitteln nicht oder nicht ausreichend sichern kann.

Dies bedeutet, dass vor allem Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen sind.

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft die Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.

Wird Einkommen aus einer Beschäftigung erzielt, stellen die leistungsrechtlichen Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit insbesondere durch Freibeträge sicher, dass derjenige mehr Haushaltseinkommen zur Verfügung hat, als derjenige, der keiner Arbeit nachgeht.

Für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit gilt zunächst ein Grundfreibetrag von 100 Euro. Bei Bruttoeinkommen zwischen 100 Euro und 1000 Euro, bleiben dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger zusätzlich 20 Prozent (also maximal 180 Euro). Liegt das Einkommen über 1000 Euro sind 10 Prozent des übersteigenden Betrages zusätzlich anrechnungsfrei. Die Obergrenze für die Freibeträge liegt für Hilfebedürftige ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für Hilfebedürftige mit Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.

Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter einer Person, unabhängig davon, ob das Vermögen im Inland oder Ausland vorhanden ist. Dazu gehören Bargeld, (Spar-) Guthaben, wie z. B. Wertpapiere, Bausparguthaben, Aktien und Fondsanteile ebenso wie Forderungen, bewegliches Vermögen, Haus und Grundeigentum sowie sonstige dingliche Rechte an Grundstücken.

Vermögen muss jedoch nicht immer in voller Höhe eingesetzt werden. Zunächst wird ein Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr eingeräumt. Für jede volljährige leistungsberechtigte Person und ihren Partner gilt ein Freibetrag von mindestens 3.100 Euro und maximal zwischen 9.750 und 10.050 Euro (abhängig vom Geburtsjahr).

Daneben steht jedem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro zu.

Staatliche Renten, Betriebsrenten, die staatlich geförderte Altersvorsorge („Riester-Rente“) und die Erträge daraus bleiben als Vermögen unberücksichtigt. Gleiches gilt für Vermögen, das der Altersvorsorge dient, ist bis zu einer Höhe von 750 Euro je vollendetem Lebensjahr für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seinen Partner. Hier beträgt der maximale Freibetrag zwischen 48.750 und 50.250 Euro (abhängig vom Geburtsjahr). Bedingung ist aber, dass das Vermögen vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwertbar ist.

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld II sind die Empfängerinnen und Empfänger grundsätzlich in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert, soweit nicht eine Versicherung im Rahmen der Familienversicherung möglich ist.

Die Beiträge bezahlt der zuständige Leistungsträger in voller Höhe. Keine Versicherungspflicht besteht, wenn Arbeitslosengeld II nur als Darlehen oder nur einmalige Leistungen erbracht werden.

Gering verdienende Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn sie mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Mindestbedarf in Höhe des Arbeitslosengeldes II beziehungsweise in Höhe des Sozialgeldes finanzieren können, aber nicht den Mindestbedarf für ihre unter 25 Jahre alten Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind bis zu 170 Euro im Monat. Wer einen Kinderzuschlag bezieht, kann für die Kinder auch Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten.

Mehr Informationen

Das Bundesministerium für Arbeit bietet eine Broschüre zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" zum Herunterladen mit häufigen Fragen und Antworten.

Nach oben

Über das Ministerium

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Informationen in Gebärdensprache
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Sitemap

Nützliche Links

  • Transparenzgesetz
  • Karriereportal
  • Mediathek
  • www.rlp.de

Infos zum Herunterladen

  • Pressemitteilungen
  • Wer macht was

Social Media

  • Facebook
  • Twitter